Wegen kritischer Äußerungen: Apotheken-Sprecher siegt vor Gericht gegen Online-Händler aus den Niederlanden
Apotheker Christopher Hummel musste sich wegen kritischer Äußerungen über einen Online-Händler vor Gericht verantworten. Dort bekam er nun recht.
Gaißach – Christopher Hummel, Sprecher der Apotheker im Landkreis, ist einer, der den Mund aufmacht, wenn ihn etwas stört – so wie die Konkurrenz durch ausländische Versandapotheken, die er als Bedrohung für Betriebe vor Ort sieht. Anfang Februar hatte der Gaißacher darum in einem Interview mit dem Tölzer Kurier Stellung bezogen gegen die unliebsame Konkurrenz – und sah sich prompt mit einem sogenannten Unterlassungsantrag konfrontiert. Seine Äußerungen wurden zum Fall für das Landgericht München II.
Apotheker kritisiert in Interview Online-Händler – der geht vor Gericht
Das hat nun über den Antrag entschieden – und Hummel recht gegeben. Heißt: Was er gesagt hat, darf er weiterhin sagen. Der Antrag kam von einer in den Niederlanden ansässigen Apotheke, die Arzneimittel auch nach Deutschland verschickt. Das Unternehmen hatte sich gestört an Aussagen wie: „Dazu sitzen die Online-Apotheken in Holland, da fallen dann schon mal die 19 Prozent Mehrwertsteuer weg. Wie sollen wir da mithalten?”
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Zudem hatte Hummel angemerkt, dass es sich bei der Versand-Konkurrenz um „Schmarotzer unseres Steuersystems” handle. Außerdem gebe es beim Onlinekauf „keine Beratung mehr und keinen Apotheker, der nochmal drüberschaut, ob sich das Medikament mit den anderen verträgt”.
Strafe bis zu 250 000 Euro im Raum: Doch Gericht urteilt pro Apotheker
Nach dem Willen der Online-Apotheke sollte sich Hummel verpflichten, die Äußerungen nicht zu wiederholen – oder andernfalls eine Strafe von bis zu 250 000 Euro zu zahlen, wie es die Zivilprozessordnung vorsieht. Das Münchner Gericht kam hingegen zu dem Schluss, die von Hummel angesprochenen Vorteile der Apotheken vor Ort lägen „auf der Hand”. Auch sei die „Schmarotzer“-Aussage als „polemische Zuspitzung von der Meinungsfreiheit gedeckt”.
Christopher Hummel selbst will sich zu dem Fall nicht äußern, solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das dürfte in wenigen Wochen der Fall sein, wenn die Online-Apotheke nicht gegen die Entscheidung vorgeht. Danach aber wird er wohl wieder deutlich sagen, wenn ihn etwas stört. (Tom Sundermann)