Widerstand im Landkreis Freising wächst: Kläger tun sich zusammen
Widerstand im Landkreis Freising wächst: Kläger tun sich zusammen
Die neuesten Entwicklungen in Sachen 3. Startbahn sorgen für großen Widerstand im Landkreis Freising. Gegen den Antrag der FMG, dem Planfeststellungsbeschluss für die 3. Bahn unbegrenzte Gültigkeit zu verschaffen, soll geklagt werden.
Flughafen/Landkreis – Gegen den Antrag der Flughafen München GmbH (FMG), mittels eines feststellenden Verwaltungsakts dem Planfeststellungsbeschluss für die 3. Startbahn unbegrenzte Gültigkeit zu verschaffen (wir haben mehrfach berichtet), formiert sich der Widerstand: Der Bund Naturschutz erwägt eine Klage, Landrat Helmut Petz erneuert seinen Willen, gegen diesen Antrag den Klageweg zu beschreiten, die Stadt Freising prüft, ob sie sich juristisch in Stellung bringt, und auch die Schutzgemeinschaft Nord ist in den Widerstand involviert.
Aufregung nach Zierers Anfrage
Wie berichtet, hatte eine Anfrage des FW-Landtagsabgeordneten Benno Zierer dieses Vorgehen der FMG an den Tag gebracht und sogleich für Aufregung gesorgt. Grund: Die FMG behauptet, durch diverse Baumaßnahmen zur Schienen- und Straßenanbindung des Airports, die im Planfeststellungsbeschluss für die Startbahn mitenthalten sind, habe man mit dem Umsetzen des Planfeststellungsbeschlusses begonnen. Damit laufe dessen auf zehn Jahre begrenzte Gültigkeit im Jahre 2026 eben nicht aus, sondern sei weiterhin gegeben. Der Antrag beim Luftamt Südbayern solle das also lediglich bestätigen.
Während jüngst der BN rechtliche Schritte gegen diesen Antrag angekündigt hatte, bekräftigte nun auch Landrat Petz seine Einstellung: „Ich will klagen.“ Die Lage sei zwar rechtlich schwierig, in seinen Augen könne die FMG aber nicht einerseits behaupten, Baumaßnahmen für die Schienen- und Straßenanbindung hätten mit der Startbahn nichts zu tun, andererseits genau diese Arbeiten dann als Argument zu nutzen, um Ewigkeits-Baurecht für die Startbahn einzufordern.
Für Petz ist klar: Der Planfeststellungsbeschluss verliere 2026 seine Gültigkeit, müsste dann um weitere fünf Jahre verlängert werden. Das wiederum gehe aber nur, wenn sich die Grundlagen und Rahmenbedingungen nicht geändert hätten. Ein Blick auf die Prognose der Flugbewegungen, die dem Planfeststellungsbeschluss zu Grunde lagen, und die Zahlen jetzt zeige aber, dass man jetzt vor einer ganz anderen Situation stehe. Solche Großprojekte „ohne Sinn und Verstand“ zu realisieren, sei auch juristisch nicht möglich.
Dass eine Klage „selbstverständlich im Raum steht“, betont auch Freisings OB Tobias Eschenbacher. Zunächst freilich müsse man wissen, was der genaue und ausführliche Inhalt des FMG-Antrags sei, bevor man dezidierte Aussagen dazu machen könne. „Wir werde uns kundig machen.“
Hilfe von der Schutzgemeinschaft
Zumindest indirekt mit im Boot sitze die Schutzgemeinschaft Nord, so Petz. In einem Gespräch mit derem Vorsitzenden, Neufahrns Rathauschef Franz Heilmeier, sei eine finanzielle Unterstützung durch die Schutzgemeinschaft für Privatkläger in Aussicht gestellt worden. Petz: Auch wenn es wichtig sei, dass Kommunen klagen, hätten vor Gericht doch Privatkläger mehr Gewicht. Fazit: Man wolle die Klage auf eine breite Basis stellen.