„Sorgte oft für Verwirrung an den Grenzen“: Viele Tausend Deutsche von Änderung in Ausweisen betroffen
Innenministerin Nancy Faser will das Leben der Bürger einfacher und digitaler machen. Das betrifft vor allem deren Ausweisdokumente. Auch der Doktortitel vor dem Nachnamen im Pass fällt künftig weg.
München – Der Bundesrat hat bereits grünes Licht gegeben. Die sogenannte „Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ ist – Stand 27. März 2024 – beschlossene Sache und tritt am 1. April dieses Jahres in Kraft. Eine wesentliche Änderung betrifft vor allem Inhaberinnen und Inhaber von Pässen, die einen Doktortitel vor ihrem Nachnamen stehen haben.
Dr.-Titel sorgte bei Grenzkontrollen oftmals für Verwirrung: Eintrag vor dem Nachnamen fällt künftig weg
Die neue Verordnung ändert die Angabe des Doktortitels. Künftig gibt es ein separates Feld für den Doktortitel. Das gilt nach Angaben des Bundesministeriums des Inneres und für Heimat bei Reise- und Personalausweispässen der Bürgerinnen und Bürger hierzulande. Aber auch Dienst- und Diplomatenausweise sowie Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose betrifft die neue Regelung. Es sind nicht die einzigen Änderungen, die bei Pässen bevorstehen.
Der Grund für die Änderung ist, dass die Eintragung eines Doktorgrades in Pässen und Ausweisen durch das Voranstellen der Abkürzung „Dr.“ vor dem Nachnamen bei Grenzkontrollen in anderen Staaten offenbar häufig zu Komplikationen geführt habe. Die Abkürzung sei oft für einen Teil des Nachnamens gehalten worden, heißt es in der Verordnungsbegründung. „Zudem sehe der Standard für Reisedokumente der internationalen Luftfahrtorganisation für das Datenfeld ‚Name‘ keine weiteren Eintragungen als den Nachnamen vor“, so der Wortlaut der Begründung weiter. Demnach wird es künftig ein eigenes Datenfeld „Doktorgrad“ auf den Ausweisdokumenten für deutsche Bürgerinnen und Bürger mit Dr.-Titel geben.

Viele Deutsche von den Änderungen betroffen: Weitere Erleichterungen treten künftig noch in Kraft
Eine Anfrage von IPPEN.MEDIA, ob Inhaberinnen und Inhaber mit Doktorgrad vor dem Nachnamen ihre Pässe jetzt tauschen bzw. erneuern lassen müssen, blieb vom Innenministerium noch unbeantwortet. Innenministerin Nancy Faser setzt sich jedenfalls verstärkt für die Entbürokratisierung in den Verwaltungen ein. So könnten die Menschen einfacher und schneller zum neuen Ausweis gelangen, teilt das Ministerium in einer aktuellen Pressemitteilung mit.
Das betrifft vor allem Bürgerinnen und Bürger, die kurz vor dem Urlaub stehen. „Künftig erhalten Bürgerinnen und Bürger auf Wunsch per Mail Erinnerungen an den Ablauf ihrer Dokumente“, kündigt das Heimatministerium auf seiner Internetseite an.
Zudem werden folgende Erleichterungen umgesetzt:
Meine news
- die Pflicht zur Vorlage eines papierbasierten Passbilds entfällt Ende April 2025. Hierzu schaffen wir Detailregelungen zum Aufstellen von Selbstbedienungsstationen in den Behörden für das medienbruchfreie digitale Erfassen biometrischer Angaben (Lichtbild, Fingerabdrücke, Unterschrift)
- die Möglichkeit einer postalische Direktzustellung von Reisepässen und Personalausweisen an die inländische Meldeanschrift der antragstellenden Person wird ab Mai 2025 eingeführt
- die Ausstellung von digital erzeugten Änderungsaufklebern wird vereinfacht, indem die Verpflichtung einer behördlichen Unterschriftsleistung und Datumsangabe künftig entfallen kann
Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat
Dr.-Titel sorgt für Verwirrung an den Grenzen: Was tun, wenn der Pass verloren gehen?
Im Freistaat Bayern ist das Staatsministerium des Innern, Sport und Integration die oberste Dienstbehörde für den Bereich Pässe und Personalausweise für deutsche Staatsangehörige. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten im Freistaat seit November 2021 ihren Personalausweis mit eID-Funktion ausgestellt, obgleich Sicherheitsbehörden immer wieder vor einer Sicherheitslücke beim elektronischen Pass warnen.
Wer seinen Geldbeutel mit Karten und Ausweisen verliert, sollte daher umgehend drei Tipps beherzigen. Außerdem beantwortet das Innenministerium noch weitere Fragen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Seit Anfang des Jahres wurde übrigens der Kinderreisepass abgeschafft und durch einen elektronischen ersetzt. Daher müssen Eltern jetzt etwas anderes beantragen, um ungehindert mit ihren Sprösslingen verreisen zu können. (sthe)