Verfassungsschutz: Sachsens AfD gesichert rechtsextrem

Vier Jahre lang hat der Landesverfassungsschutz Sachsen geprüft, ob der dortige AfD-Landesverband als rechtsextrem eingestuft werden kann. Nun steht das Ergebnis.

Das Landesamt für Verfassungsschutz von Sachsen hat den sächsischen Landesverband der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Das teilte die Behörde am Freitag in Dresden mit. Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt ist es der dritte Landesverband mit einer solchen Einstufung.

Die Aufgabe des Landesverfassungsschutzes sei es, "alle ent- und belastenden Tatsachen zu sammeln, zu prüfen und juristisch zu bewerten", schreibt die Behörde in einer Mitteilung. Der vierjährige Prozess im Fall der AfD Sachsen sei nun abgeschlossen. Zunächst wurde der Landesverband als Prüffall eingestuft, im Februar 2021 dann als Verdachtsfall. Nun steht das Resultat: "Der Landesverband Sachsen der AfD ist im Ergebnis dieses juristischen Prüfprozesses mit sofortiger Wirkung als erwiesene rechtsextremistische Bestrebung einzustufen."

"In der Summe unzweifelhaft"

Im Prüfzeitraum sei eine Vielzahl an Äußerungen, politischen Forderungen gesammelt worden, die "in der Summe unzweifelhaft" belegen, "dass der hiesige AfD-Landesverband verfassungsfeindliche Ziele verfolgt", so der Präsident des LfV Sachsen, Dirk-Martin Christian.

"Der Landesverband der AfD mag zwar personell heterogen zusammengesetzt sein, inhaltlich-programmatisch überwiegt jedoch das aus dem früheren 'Flügel' hervorgegangene sogenannte solidarisch-patriotische Lager, dessen geistiger Vater und Anführer der Rechtsextremist Björn Höcke ist und das inzwischen den Charakter des gesamten Landesverbandes prägt und dominiert", so Christian weiter.

"Rechtsextremistische Äußerungen führender Funktions- und Mandatsträger werden innerparteilich zur Kenntnis genommen, ohne dass es seitens der Landespartei öffentlich zu einer Distanzierung oder zumindest kritischen Auseinandersetzung käme", stellt Christian fest. Die Partei erscheine nach außen wie ein "monolithischer Block".

Ansichten zu Migration "mit dem Grundgesetz unvereinbar"

Das Gutachten attestiert dem AfD-Landesverband, sich mit zahlreichen Positionen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu richten. So verfolge sie beim Thema Migration eine Politik des Ethnopluralismus, wobei es sich um einen Markenkern des politischen Rechtsextremismus handele. Die darin enthaltene Vorstellung, dass die deutsche Staatsangehörigkeit sich ausschließlich nach ethisch-biologischen Kriterien vergeben werden sollte, sei "mit dem Grundgesetz unvereinbar".

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