Zu wenige Stellplätze am neuen Sparkassenquartier in Kempten – Ablöse wird teurer
Im neuen Sparkassenquartier in Kempten entstehen Nahversorger, Ladenflächen, Wohnungen, Praxen und Büros. Dafür reichen die Stellplätze nicht.
Kempten – Im neuen Sparkassenquartier sollen im Erdgeschoss Nahversorger und Ladenflächen, im Obergeschoss Wohnungen, Praxen und Büros entstehen (wir berichteten). Hierfür sind laut Stellplatzsatzung 89 Stellplätze nachzuweisen. 24 Stellplätze sind vorhanden, somit müssen 65 Stellplätze abgelöst werden, da diese im Innenstadtbereich nicht realisierbar sind. „Wir müssen über die Höhe der Ablöse reden. 7.500 Euro reichen nicht aus, um Ersatz zu schaffen. Wir müssen die Stellplatzsatzung überarbeiten“, wandte Erwin Hagenmaier (CSU) im Planungs- und Bauausschuss ein.
Oberbürgermeister Thomas Kiechle wies darauf hin, dass zum 1. Oktober 2025 ein neues Gesetz in Kraft tritt: Danach entscheidet die Stadt künftig selbst, ob es in ihrem Gebiet eine Stellplatzpflicht geben soll oder nicht. Es wird allerdings eine Obergrenze von zwei Stellplätzen pro Wohnung geben. Wird ein Bauvorhaben auf Grundlage des Gesetzes über die Wohnraumförderung in Bayern gefördert, gilt eine Obergrenze von 0,5 Stellplätzen je geförderter Wohnung, soweit es sich um Mietwohnungen handelt.
Der Bauausschuss bevollmächtigte die Verwaltung, einen entsprechenden Ablösevertrag abzuschließen. Die Erhöhung der Ablöse wird darin vertraglich geregelt.
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