Es ist soweit: In Nandlstadt dürfen nun zwei Windräder gebaut werden

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Genehmigt: Zwei Windräder dürfen in Nandlstadt gebaut werden. © Thomas Banneyer/dpa

Die vielen Diskussionen und Streitigkeiten um zwei geplante Windräder nahe Großgründling gehören der Vergangenheit an: Die baurechtliche Genehmigung liegt vor – die Anlagen dürfen gebaut werden.

Nandlstadt – Es ist soweit: Die Firma tetra r.e. GmbH darf nahe Großgründling zwei Windkraftanlagen errichten – mit einer Gesamthöhe von jeweils rund 250 Metern. „Die baurechtliche Genehmigung ist durch“, erklärte Bürgermeister Gerhard Betz auf FT-Nachfrage. Damit wird das Thema, das den Gemeinderat seit vielen Jahren begleitet, für unzählige Diskussionen gesorgt und die Kommune sogar bis vor den Verwaltungsgerichtshof gebracht hat, endgültig abgeschlossen. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats ging es final nur noch um die finanzielle Beteiligung der Gemeinde und die Einräumung eines Rotorrechts.

Weil die Rotorblätter eines der beiden geplanten Windräder „leicht über einen Gemeindegrund“ ragen werden, so Betz, muss die Gemeinde dem Betreiber ein sogenanntes Rotorrecht einräumen. Dafür bekommt die Gemeinde laut Bürgermeister 5000 Euro jährlich. Der Gemeinderat zeigte sich damit einverstanden.

Zudem wird die Gemeinde an den Windkraftanlagen finanziell beteiligt – im Rahmen der EEG-Umlage; mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Diesen Zuschuss des Staates „kann der Betreiber weitergeben, muss er aber nicht“, erklärte Betz. Im Falle der beiden geplanten Windräder bei Großgründling wird die Gemeinde Nandlstadt beteiligt – mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde. „Nandlstadt bekommt somit 23 000 Euro im Jahr“, erklärte Betz – entsprechend eines eigens dafür geschlossenen Vertrags. Zusammen mit dem Rotorrecht macht das 28 000 Euro pro Jahr – „plus Gewerbesteuereinnahmen“, rechnete Betz vor. Auch dieser finanziellen Beteiligung stimmte der Marktrat zu.

Wann genau die Windräder gebaut werden, steht noch nicht final fest. Ersten Informationen zufolge möchte die tetra. r.e. GmbH im Herbst kommenden Jahres das Fundament errichten und in 2026 mit dem Bau beginnen. Seitens der Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Freising heißt es in einer Veröffentlichung vom 18. Juli zu einem der beiden Windräder dazu: „Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb der Anlage erlischt, wenn mit dem Betrieb der Anlage nicht bis spätestens drei Jahre nach Bestandskraft dieses Bescheids begonnen wurde.“

Nicht nur für die Gemeinde, sondern auch und vor allem für den Betreiber schließt sich nun ein langes, nervenaufreibendes und emotionsgeladenes Kapitel.

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