Wer muss immer noch den Soli zahlen?
Die meisten Steuerzahler müssen seit 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr an den Staat abführen. Doch wer muss den Soli weiterhin zahlen?
Um die Infrastruktur im Osten zu finanzieren, führte der Bund einst den Solidaritätszuschlag ein, kurz Soli – eine Abgabe, die sich an der Höhe der Einkommensteuer orientierte.
Seit Januar 2021, 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, ist er für die allermeisten Steuerzahler weggefallen – für rund 33 Millionen. Für weitere rund 2,5 Millionen Bürger wird er teils abgeschafft, rund 1,3 Millionen Deutsche müssen ihn weiterhin bezahlen.
Doch wer profitiert besonders von der Teil-Abschaffung? Und für wen ist der Soli nicht weggefallen? t-online erklärt es Ihnen.
Was ist der Soli genau?
Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, wurde ursprünglich im Jahr 1991 zur Finanzierung des sogenannten Aufbaus Ost eingeführt und zeitweise abgeschafft. In der heutigen Form besteht er seit 1998 als Teil des Solidarpakts. Das Geld ist – wie alle Steuereinnahmen – nicht zweckgebunden und fließt in den Bundeshaushalt ein.
Bis 2021 zahlte grundsätzlich jeder Steuerpflichtige den Soli. Er wurde als Zuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Einkommen-, Lohn und Kapitalertragssteuer erhoben.
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Ab einem Steuerbetrag von 973 Euro stieg der Soli schrittweise an. Erst wenn Steuerpflichtige 1.340 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlen mussten, wurde der volle Soli in Höhe von 5,5 Prozent fällig. Für zusammenveranlagte Ehepaare galt der jeweils doppelte Wert von 1.944 Euro als Freigrenze und 2.680 Euro für den vollen Soli.
Seit 2021 ist der Soli jedoch weggefallen – zumindest für rund 90 Prozent der Steuerzahler (siehe unten). Unternehmen und Vereine, die Körperschaftssteuer zahlen müssen, zahlen den Soli ebenfalls weiter.
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FDP hat Klage gegen Teil-Abschaffung eingereicht
Der Bundestag hatte im November 2019 für die Teil-Abschaffung des Solos gestimmt. Die FDP hielt den Soli über 2020 hinaus für verfassungswidrig. Die Argumentation: Der Soli sei an den Solidarpakt II gebunden, der jedoch Ende 2019 auslief.
Sowohl vom Steuerzahlerbund als auch von mehreren Wirtschaftsverbänden kam diese Kritik. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verteidigte die Regelung in ihrer jetzigen Form – und sah keine verfassungsrechtlichen Bedenken. "Der Solidarpakt ist Ende 2019 ausgelaufen, aber die Aufgaben, die sich mit der Finanzierung der deutschen Einheit verbinden, sind keineswegs alle erledigt", sagte der Politiker Ende 2020 den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Im Januar 2023 hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung eine Klage eines Ehepaars aus Bayern gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen mit der Begründung, dass die Abgabe nicht verfassungswidrig sei. Es sei unerheblich, ob die Ergänzungsabgabe zweckgebunden für den Aufbau Ost verwendet wurde. Dies liege in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Nach Angaben des Bundesfinanzhofes kann der Bund damit auch in Zukunft jährliche Einnahmen in Höhe von zuletzt elf Milliarden Euro aus der Abgabe von Besserverdienenden und Unternehmen einplanen.
Die FDP habe laut Spiegel die Entscheidung zur Kenntnis genommen. "Über den Solidaritätszuschlag wird das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Verfahren entscheiden", hieß es. Die Bundesregierung habe ein Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Klärung.
Für wen ist der Soli seit 2021 weggefallen?
90 Prozent alle Einkommenssteuerpflichtigen müssen die 1991 erstmals eingeführte Zusatzabgabe seit Januar 2021 nicht mehr zahlen. Für weitere 6,5 Prozent der Zahler gilt: Der Soli ist in Stufen von bislang 5,5 Prozent auf 3,5 Prozent gesenkt worden.
Konkret funktionierte die Abschaffung so: Die Freigrenzen, die bis 2021 dafür sorgten, dass Geringverdiener den Soli nicht zahlen müssen, stiegen drastisch. Bei einem Single stieg die Grenze von 972 Euro auf 17.543 Euro. Bei einem Ehepaar erhöhte sie sich von 1.944 Euro auf 35.086 Euro. Besonders Steuerzahler mit mittleren Einkommen profitierten – denn Niedrigverdiener zahlen ohnehin keinen Soli.