Frau erfriert am Großglockner in Österreich: Polizei ermittelt gegen Begleiter – Anwalt gibt Einschätzung

  1. Startseite
  2. Welt

Kommentare

Auf dem Großglockner haben Polizei und Bergrettung zuletzt nach zwei Bergsteigern in Notlage gesucht. (Symbolbild) © Anton Riepler / Handout

Gegen den Begleiter einer erfrorenen Bergsteigerin wird derzeit ermittelt. Derweil kommen neue Details über den Fall ans Licht. Ein Experte ordnet den Fall ein.

Tirol – Am Großglockner in Österreich ist zuletzt eine 33-jährige Bergsteigerin erfroren. Die Polizei ermittelt gegen ihren 36-jährigen Begleiter aufgrund des Verdachts der fahrlässigen Tötung, wie tirol.orf.at berichtet. Dies sei laut den Beamten bei Alpinunfällen so üblich. Doch droht dem Mann tatsächlich eine Strafe?

Polizei wird über Notlage am Großglockner informiert – Betroffene reagieren nicht auf Anrufe

Bereits am Samstagabend (19. Januar) sei ein Polizeihubschrauber nach Hinweisen anderer Bergsteiger in die Nähe der beiden Betroffenen geflogen. Da die Beamten jedoch keine alpine Notlage feststellen konnten, entfernten sie sich wieder von der Stelle. Ein Polizeisprecher erklärte gegenüber tirol.orf.at: Gegen 20.15 Uhr hat es von anderen Bergsteigern eine Meldung über Lichter am Großglockner gegeben. Diese Meldung ist zur Polizei gelangt.“

Daraufhin hätten die Polizisten ermittelt, um wen es sich bei den Personen in Notlage handeln könnte und sie anschließend versucht, auf ihrem Handy zu kontaktieren. Diese hätten die beiden Bergsteiger jedoch nicht angenommen. Toni Riepler von der Bergrettung Kals erklärte gegenüber dem Sender: „Prinzipiell ist Handyempfang, aber es ist schwierig, wenn der Wind so brutal geht – es war orkanartiger Wind, es war super kalt, es war sicher eine extreme Ausnahmesituation für die zwei“. Es wird vermutet, dass das Handy ausgefallen sein könnte oder die Betroffenen aufgrund der Kälte es nicht mehr bedienen konnten.

Frau erfriert in der Nacht am Großglockner – Polizei ermittelt gegen ihren Begleiter

Die Polizei sendete daraufhin erneut einen Polizeihubschrauber, der gegen 22.30 Uhr den Ort erreicht habe. Jedoch habe es erneut laut Polizeisprecher „keinerlei Anzeichen einer Notlage gegeben“. Demnach hätten die Personen nicht auf sich aufmerksam gemacht, „weshalb der Hubschrauber weitergeflogen ist“. Erst am Sonntagvormittag (20. Januar) fanden die Einsatzkräfte den leblosen Körper der Frau. Ihr Begleiter sei in der Nacht abgestiegen, um einen Notruf abzusetzen.

Gegen den Mann wird derzeit ermittelt. Ein Bergretter erklärte gegenüber heute.at: „Ich kann eine Person dort nur verlassen, wenn ich weiß, dass entweder ich oder Rettungskräfte nach spätestens einer Stunde wieder bei der Zurückgelassenen sind.“ Hat ihr Begleiter einen fatalen Fehler gemacht, weil er es nicht besser wusste? Und kann er dafür bestraft werden? Zumindest in der deutschen Rechtslage steht grundsätzlich fest: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. 

Anwalt ordnet ein – hat sich der Begleiter einer erfrorenen Bergsteigerin strafbar gemacht?

Fahrlässige Tötung setzt im deutschen Recht allerdings aktives Handeln voraus, erklärt Anwalt Alexander Betz gegenüber IPPEN.MEDIA. Kein bloßes Unterlassen. Denkbar wäre hier der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Denn das heißt auch: „Es muss nicht irgendeine Hilfe geleistet werden, sondern das, was tatsächlich erforderlich ist“, so Betz. „Also: Einem Verunglücktem einen Schokoriegel dalassen und weitergehen, reicht nicht.“

Ein noch schwereren Vorwurf wäre im deutschen Recht außerdem möglich: Totschlag durch Unterlassen. „Unterlassen, also nicht helfen, ist dann strafbar, wenn der Zweite eine Garantstellung hatte. Das ist bei sogenannten Gefahrengemeinschaften der Fall“, erklärt Anwalt Betz. 

Es gebe Entscheidungen, bei denen Bergsteiger als Gefahrengemeinschaften eingestuft wurden, wenn von Anfang an absehbar und geplant war, sich gemeinsam in Gefahr zu begeben. Aber, ordnet Betz ein: “Das hängt natürlich vom Einzelfall ab.“ In Österreich gelten vergleichbare Gesetze. Über den derzeitigen Ermittlungsstand machten die österreichischen Beamten jedoch bislang keine weiteren Angaben. In den Alpen sorgten zuletzt Wanderer in Turnschuhen für einen Einsatz der Bergrettung.

Auch interessant

Kommentare