Neuer Wirbel um Epstein-Akten: Nächster Richter lehnt Veröffentlichung ab

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Donald Trump will die Grand Jury-Akten zu Epstein freigeben. Doch nun hat der nächste Richter abgelehnt und spricht von einem „Ablenkungsmanöver“.

New York – Ein weiterer Richter hat die Veröffentlichung der Grand Jury Akten im Fall Jeffrey Epstein abgelehnt. US-Bundesrichter Richard Berman sagte am Mittwoch in New York: Die Forderung Donald Trumps, die Protokolle der Grand Jury zu veröffentlichen, „scheint nur Ablenkung zu sein“. Das berichtet die Tagesschau. Das Justizministerium müsse seine eigenen Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Richter will Epstein-Akten nicht veröffentlichen

Als Begründung für seine Entscheidung führte Richter Berman an, dass das Justizministerium keine überzeugenden Argumente vorgelegt habe, die eine Veröffentlichung der Unterlagen rechtfertigen würden. Berman schloss sich damit einer kürzlich ergangenen Entscheidung an, bei der bereits mit ähnlicher Begründung Dokumente aus dem Verfahren gegen Epsteins frühere Partnerin Ghislaine Maxwell unter Verschluss geblieben waren. Eine Veröffentlichung der Protokolle stelle zudem eine mögliche Gefahr für die Sicherheit der Opfer Epsteins dar.

Richter fordert Trumps Regierung zur Freigabe der Epstein-Akten auf

Richter Berman sagte dem Sender ABC, die Akten des Justizministeriums seien für die öffentliche Aufklärung daher bedeutsamer als die Grand Jury-Protokolle. Die rund 100.000 Seiten umfassenden Dokumente der Regierung zum Fall Epstein „stellen die rund 70-seitigen Grand-Jury-Protokolle in den Schatten“. Die Protokolle der Grand Jury enthielten vor allem die Aussage eines FBI-Agenten ohne unmittelbaren Bezug zum Fall sowie Beweismaterial und Anrufprotokolle, so Berman. Doch die Relevanz dieser Inhalte sei begrenzt.

Eine Grand Jury entscheidet in den USA über die Anklage. Dafür werden ihr alle Dokumente vorgelegt, die für die Anklage des mutmaßlichen Täters sprechen. In der Regel bekommt die Jury aber nicht alle Dokumente, also auch nicht die über mögliche sonstige beteiligte Personen.

„President Trump: Release all the Epstein-Files“ wird auf eine Haussfassade projiziert.
Die Forderung nach Veröffentlichung der Epstein-Akten an einer Hausfassade © picture alliance / Andrew Leyden

Steht Donald Trumps Name in den Epstein-Akten?

Donald Trump sieht sich seit Wochen Vorwürfen ausgesetzt, die Dokumente zum Fall des Sexualstraftäters Epstein absichtlich unter Verschluss zu halten. Im Wahlkampf hatte Trump noch angekündigt, die Akten freizugeben. Trump nutzte damals die unter seinen Anhängern verbreitete Verschwörungstheorie über die Epstein-Akten, um Wählerschaft hinter sich zu versammeln. Nun wird ihm die Sache aber anscheinend unangenehm.

Viele seiner Anhänger sind der Überzeugung, dass im Fall Epstein einiges vertuscht wurde. Durch die Verzögerung der Aktenveröffentlichung macht sich Trump zunehmend gegenüber seiner Anhängerschaft verdächtig, etwas mit dem Fall zu tun zu haben. Protestplakate zeigen immer wieder alte Fotos, die Trump und Epstein zusammen zeigen. Als Reaktion auf den zunehmenden Druck kündigte Trump im Juli die Freigabe der Grand Jury-Protokolle an. Die Weigerung Bermans, die Protokolle freizugeben, könnte jetzt eine neue Brisanz in den Fall bringen.

Epstein wurde 2019 tot in seiner Zelle gefunden

Jeffrey Epstein war ein US-Finanzier, der 2019 wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und Menschenhandels angeklagt wurde. Er pflegte Kontakte zu einflussreichen Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Adel. Bevor der Prozess beginnen konnte, beging Epstein in seiner New Yorker Gefängniszelle Suizid. Die Umstände seines Todes sogen jedoch bis heute für Spekulationen und Verschwörungstheorien. (cdz)

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