Maut-Desaster: Verkehrsministerium reagiert auf Scheuer-Anklage

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Andreas Scheuer droht im Kontext des Maut-Skandals ein Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Falschaussage vor. Jetzt reagiert das Verkehrsministerium.

Berlin – Nach der Anklage gegen Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen mutmaßlicher Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss hat sich jetzt das Bundesverkehrsministerium geäußert. „Das Bundesverkehrsministerium hat bereits im Jahr 2023 ein unabhängiges Rechtsgutachten beauftragt. Dieses sollte prüfen, ob Haftungsansprüche gegen Bundesminister a.D. Andreas Scheuer bestehen. Die Gutachter rieten aufgrund erheblicher Zweifel an der Durchsetzbarkeit von einer Klage ab“, sagte eine Sprecherin gegenüber Ippen.Media.

Das Gutachten, das öffentlich einsehbar ist, kam zu dem Schluss, dass ein juristisches Vorgehen mit einem erheblichen Prozessrisiko verbunden wäre. Auf die Frage, wie ähnliche Situationen künftig vermieden werden sollen, betonte das Ministerium: „Die rechtlichen Vorgaben zur Dokumentation und Kommunikation in Vergabeverfahren wurden und werden auch weiterhin durch die Fachreferate und die Vergabestelle eingehalten.“

Das Ministerium wollte sich allerdings nicht konkret zur Anklage gegen Scheuer äußern. Es gehe hier nur „um die Person Andreas Scheuer“.

Wegen einer möglichen Falschaussage im Maut-Debakel angeklagt: Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). (Archivfoto)
Wegen einer möglichen Falschaussage im Maut-Debakel angeklagt: Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). (Archivfoto) © Peter Kneffel/dpa

Maut-Anklage: Staatsanwaltschaft wirft Scheuer bewusste Falschaussage im Ausschuss vor

Die Anklage gegen Scheuer bezieht sich auf Aussagen im Untersuchungsausschuss, wonach er und sein damaliger Staatssekretär Gerhard Schulz sich nicht an ein Angebot der Betreiberfirma erinnern konnten, die Verträge erst nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu unterzeichnen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine bewusste Falschaussage, die Angeklagten bestreiten dies.

Scheuer hatte sich bereits in der Bild-Zeitung zu den Vorwürfen geäußert und die Anklage als nicht nachvollziehbar bezeichnet. „Dafür habe ich die politische Verantwortung – auch für andere – bereits übernommen“, sagte Scheuer. Die Anklage-Erhebung sei für ihn nicht nachvollziehbar und mache ihn betroffen. „Die Motive und der Zeitpunkt für die Anklage sind mir unverständlich und erscheinen mehr politisch motiviert“, so der Ex-Minister. Zum 1. April 2024 legte Scheuer sein Mandat als Mitglied des Deutschen Bundestages vorzeitig nieder.

CSU gibt Scheuer nach Maut-Anklage Rückendeckung – Grüne mit scharfer Attacke

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann kritisiert die Anklage gegen Scheuer. „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist nicht nachvollziehbar“, sagte der Chef der CSU-Bundestagsabgeordneten. „Die Vorwürfe, um die es geht, wurden bereits in einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags umfassend geprüft, und es wurde keine Falschaussage des damaligen Bundesverkehrsministers und seines Staatssekretärs festgestellt. Ich gehe davon aus, dass dieses Verfahren zum gleichen Ergebnis kommen wird.“

Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch begrüßte derweil die Anklage und warf Scheuer vor, dem Steuerzahler hunderte Millionen Euro Schaden zugefügt zu haben, „weil er statt seriöser Politik für das Land zu machen, nur zum Wohle der CSU und für sein eigenes Wohl gehandelt hat“. Die FDP sieht die Arbeit des Untersuchungsausschusses bestätigt, kritisierte aber das späte Handeln der Staatsanwaltschaft.

Maut-Debakel: Scheuer drohen bis zu fünf Jahre Haft

Die Pkw-Maut, ein Prestigeobjekt der CSU, war 2019 vor dem EuGH gescheitert, da sie ausländische Autofahrer diskriminierte. Andreas Scheuer hatte die Verträge jedoch schon vor der Entscheidung unterzeichnet, was letztlich zu Entschädigungszahlungen in Höhe von 243 Millionen Euro führte. Wegen der besonderen Bedeutung des Falles und der Position Scheuers wurde der Fall beim Landgericht Berlin angeklagt, wie es von der Staatsanwaltschaft hieß. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt. 

„Die Sache befindet sich im Zwischenverfahren“, erklärte eine Gerichtssprecherin. Wann die zuständige Kammer darüber entscheide, sei offen. Damit ist unklar, ob und wann es zum Prozess kommt. Kommt es zur Verhandlung vor dem Landgericht, ist ein U-Ausschuss 2.0 zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass damalige Zeugen auch im Prozess von den Richtern befragt werden. 

Doch was droht Andreas Scheuer? Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (nak/AFP/dpa)

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