Sind Merz’ Migrations-Pläne gegen EU-Recht? Fachleute uneins

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CDU-Chef Merz präsentiert kurz vor der Bundestagswahl schärfere Linien bei der Migration. Experten streiten über seine Ideen.

Berlin – Vor der Bundestagswahl betont die Union aus CDU und CSU, dass ihre Pläne für eine verschärfte Migrationspolitik rechtlich geprüft seien. Während einige Experten Bedenken äußern, sehen andere darin keinen Verstoß gegen europäisches Recht.

Friedrich Merz, der Vorsitzende der Unionsfraktion, forderte nach einem tödlichen Messerangriff in Aschaffenburg ein Einreiseverbot für Personen ohne gültige Dokumente, selbst wenn sie Schutz suchen. Zudem schlug er vor, ausreisepflichtige Personen in Haft zu nehmen.

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Der Gießener Professor Jürgen Bast indes hält dauerhafte Grenzkontrollen in Deutschland für unzulässig. Diese sollten „nur vorübergehend und bei einer konkreten Gefahrenlage erfolgen“, erklärte er der Nachrichtenagentur dpa. Er kritisierte, dass die CDU-Vorschläge die europäische Regelungsebene ignorierten.

Rechtliche Änderungen müssten auf europäischer Ebene erfolgen, betonte er. „Wir sind nicht irgendwo an irgendeiner Außengrenze, sondern wir sind mitten in der Europäischen Union“, so Bast. Er hob hervor, dass bei einem Schutzgesuch an der Grenze ein Asylverfahren eingeleitet werden müsse. Die Zuständigkeit eines EU-Staates werde durch die Dublin-Verordnung bestimmt, und während der Prüfung habe man ein vorläufiges Aufenthaltsrecht.

Mehrere Juristen zweifeln Merz‘ (Archivbild) Migrationsvorschläge vor der Bundestagswahl an. © Daniel Löb/dpa

Bast kritisierte die „heruntergebrochene“ Logik der CDU, die darauf abziele, Lasten auf andere Staaten abzuwälzen. Wenn jemand illegal einreise und keinen Schutz suche, sei das Land zuständig, in dem die Person aufgegriffen werde. In einigen Grenzregionen gebe es jedoch Absprachen, die abweichend seien.

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Im Gegensatz dazu sieht der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Situation anders. „Ich habe schon seit geraumer Zeit die Ansicht vertreten, dass eine solche Zurückweisung an den deutschen Binnengrenzen ohne weiteres zulässig ist“, äußerte er gegenüber der Tageszeitung Welt. Er verwies darauf, dass „das Asylgesetz sage ganz klar: Ausländer, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, seien zurückzuweisen“.

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Papier argumentierte weiter, dass ein EU-Mitgliedsstaat nicht durch Europarecht gezwungen werden könne, Personen die Einreise zu gestatten, wenn die Bundesrepublik für den Asylantrag nicht zuständig sei oder dieser offensichtlich aussichtslos erscheine. „Europarecht kann und darf eine solche rigorose Einschränkung der deutschen Souveränität gar nicht anordnen“, erklärte er.

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Trotz der Kritik bekräftigt die Union ihre migrationspolitischen Vorhaben. Der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings kündigte an, dass die Union einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Zuwanderung im Bundestag einbringen wolle. Die Pläne stoßen auf heftige Kritik von SPD, Grünen und Linkspartei, da die Union auch eine Mehrheit mit Unterstützung der AfD in Betracht zieht. Diese hat bereits ihre Zustimmung signalisiert, ebenso wie die FDP. Für eine Mehrheit wäre zudem die Zustimmung des BSW erforderlich, das ebenfalls einen strengeren Kurs gegen Migrantinnen und Migranten unterstützt. (dpa/AFP/frs)

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