Änderungsbescheid beim Bürgergeld: Darauf sollte geachtet werden
Beim Bürgergeld bedeutet ein Änderungsbescheid veränderte Leistungen. Was das beinhaltet und worauf Bürgergeld-Empfänger achten müssen.
Hamm – Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung, die hilfebedürftige Menschen unterstützt, deren Lebensunterhalt sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Wer Bürgergeld erhält, bekommt vom Jobcenter einen Bescheid über die bewilligten Leistungen. Doch auch nach der Bewilligung kann es zu Änderungen kommen, etwa wenn sich die Lebenssituationen ändern. In solchen Fällen stellt das Jobcenter einen Änderungsbescheid aus. Das kann bedeuten: mehr Geld, weniger Geld oder inhaltliche Änderungen. Häufig passiert das, wenn die Leistungen zunächst nur vorläufig bewilligt wurden. Änderungsbescheide seien laut dem Branchenportal gegen-hartz.de aber „nicht immer endgültig“.

Änderungsbescheid bei Bürgergeld: Wann man ihn erhält und was sie für Empfänger bedeuten
Bürgergeld-Bezieher sind gesetzlich verpflichtet, das Jobcenter zu informieren, wenn sich Änderungen hinsichtlich der persönlichen und finanziellen Situation ergeben. Sobald ein Bewilligungsbescheid nicht mehr korrekt ist, erhält der Bürgergeld-Beziehende einen Änderungsbescheid. Darin wird festgelegt, welche Leistungen dem Betroffenen nach der Änderung tatsächlich zustehen. Die häufigsten Gründe für einen Änderungsbescheid des Jobcenters sind laut hartz4widerspruch.de:
- Änderungen beim Einkommen
- Vermögen
- Wohnkosten oder
- der Personenzahl der Bedarfsgemeinschaft.
„Ein Änderungsbescheid des Jobcenters ist immer auch ein Aufhebungsbescheid“, so das Online-Magazin Bürger & Geld. Demnach hebe der Änderungsbescheid den Inhalt des vorherigen Bescheides auf. Das geschehe in der Regel für die Zukunft. In bestimmten Fällen sei auch eine rückwirkende Aufhebung möglich. Geregelt ist dies in § 48 Abs. 1 SGB X.
Änderungsbescheid: Was Bürgergeld-Empfänger bei Erhalt beachten sollten
Häufige Fehler im Änderungsbescheid des Jobcenters sei laut buerger-geld.org Berechnungsfehler. Sobald Bürgergeld-Beziehende ihren Änderungsbescheid erhalten haben, sollten sie daher überprüfen, ob das Jobcenter die veränderte Lebenssituation richtig berücksichtigt hat. Wenn ein Fehler auffällt, kann in jedem Fall Widerspruch gegen den Änderungsbescheid eingelegt werden. Ist dieser erfolgreich, wird der zuvor als erledigt geltende Bescheid wieder wirksam. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.
Laut Daten des Informationsportals bürgergeld-hilfe.org führen rund 35 bis 40 Prozent aller Widersprüche im Bereich der Grundsicherung zumindest teilweise zum Erfolg. Es kommt nicht selten vor, dass auch Bürgergeld-Anträge abgelehnt werden. Doch nicht jede Bürgergeld-Ablehnung vom Jobcenter ist korrekt – bestimmte Aspekte sollten bei einem Widerspruch berücksichtigt werden. Wurde in einem GdB-Bescheid nur ein sehr geringer Grad der Behinderung zuerkannt, kann sich ein Widerspruch ebenfalls lohnen. (vw)