Preishammer am Neujahrstag: Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer
Die neue Grundsteuer greift ab 2025. Niedersachsen setzt auf ein Flächen-Lage-Modell. Es soll geringe Verwaltungskosten verursachen.
Hannover – Seit Jahren wird über die Reform der Grundsteuer diskutiert und geklagt. Am 1. Januar 2025 greift nun eine neue Berechnungsgrundlage. Die Sorge vieler Niedersachsen ist, dass sie mehr bezahlen müssen. Diese Bedenken sind in Teilen berechtigt, denn manche werden mehr – andere werden aber weniger bezahlen müssen. Unter dem Strich sollen die Kommunen genauso viel Geld zur Verfügung haben, wie nach der alten Berechnungsgrundlage. Daneben spielt die örtliche Höhe der Grundsteuer A und B eine weitere wichtige Rolle.
Die „Grundsteuer A“ ist für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen und die „Grundsteuer B“ für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke. Es gibt auch noch eine „Grundsteuer C“. Gemeinden haben die Möglichkeit, für baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen, heißt es aus dem Landesamt für Steuern. Die Hebesätze legen die Kommunen in ihren Haushalten fest. Ein Großteil der Haushalte für 2025 werden Ende 2024 beschlossen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B, die für private und gewerbliche Grundstücke gilt, lag 2023 im landesweiten Durchschnitt bei 452 Prozent. Im Jahr 2022 waren es noch 445 Prozent. Damit setzte sich ein mehrjähriger Trend fort. Auch der durchschnittliche Hebesatz für landwirtschaftliche Grundstücke stieg: von 396 auf 402 Prozent. Wie hoch der örtliche Hebesatz ist, kann in den zuständigen Rathäusern erfragt werden. Die Grundsteuer wird den Eigentümern eines Grundstücks in Rechnung gestellt. Die Forderungen können aber an etwaige Mieter oder Pächter weitergegeben werden.

Geändert werden musste die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die veralteten Bewertungsgrundlagen moniert hatte, bis Ende 2019 musste der Bund daraufhin ein neues Grundsteuergesetz beschließen. Die Bundesländer dürfen aber vom Bundesmodell abweichen – eine Möglichkeit, von der Niedersachsen Gebrauch macht. Auch die Länder Bayern, Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg haben sich für ein eigenes Modell entschieden.
Das Bundesgesetz knüpft wie das bisherige Recht weiterhin am Verkehrswert der Grundstücke an. Dadurch, dass dieser Wert für jedes einzelne Grundstück erst ermittelt werden muss, ist das Gesetz notwendigerweise sehr aufwändig, kleinteilig, intransparent und kompliziert ausgestaltet, so die Auffassung des Landesamtes für Steuern.
So wird die Grundsteuer ermittelt
Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in drei selbständigen, aufeinander folgenden Verfahrensstufen:
Stufe 1: Zuerst werden die Äquivalenzbeträge ermittelt (Fläche des Grunds und Bodens x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor, Fläche des Gebäudes x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor) ermittelt (Feststellungsverfahren),
Stufe 2: Dann werden die Äquivalenzbeträge mit einer Grundsteuermesszahl multipliziert und der Grundsteuermessbetrag ermittelt (Veranlagungsverfahren) und schließlich in
Stufe 3: auf den Grundsteuermessbetrag der von der Gemeinde festgelegte Hebesatz angewendet (Grundsteuerfestsetzungsverfahren).
Für die Feststellung der Äquivalenzbeträge und des Grundsteuermessbetrages ist das Finanzamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt. Die eigentliche Festsetzung und die Erhebung der Grundsteuer wird anschließend von der Gemeinde vorgenommen. Quelle: Landesamtes für Steuern
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Niedersachsen wendet ein Flächen-Lage-Modell an. Dies ist leicht umsetzbar und enthält keine streitanfälligen Bestimmungsgrößen. Gegenüber dem verkehrswertorientierten Bundesmodell bietet das Flächen-Lage-Modell insbesondere den Vorteil einer deutlichen Vereinfachung mit nur noch einer einmaligen Hauptfeststellung für die zirka 3,2 Millionen zu bewertende Grundstücke anstelle regelmäßiger weiterer Hauptfeststellungen im 7-Jahre-Rhythmus.
Positiver Nebeneffekt: Insgesamt bedeutet das also eine erhebliche Einsparung von Personal- und Verwaltungskosten auf Seiten der Finanzverwaltung, aber auch eine erhebliche Erleichterung für Bürger und Unternehmen, schreibt das Landesamt für Steuern.
Grundsteuer: Dafür geben die Kommunen das Geld aus
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. 2023 lag das Steueraufkommen in Niedersachsen bei rund 1,5 Milliarden Euro. Im Zuge der Reform hatten die Kommunen daher davor gewarnt, die Steuer an sich infrage zu stellen. Nur mit ihr hätten die Gemeinden genug Geld zur Verfügung, um sich zum Beispiel um Straßen, Schulen, Feuerwehr, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen zu kümmern. Denn die Finanzhilfen des Landes und des Bundes seien schon lange nicht mehr ausreichend.