Schliersee: Kein Baugebiet bei Hochwassergefahr

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Grüne Wiese und Überschwemmungsgebiet: das Areal zwischen Westerbergstraße und Tegernseer Weg. © sts

Die Möglichkeiten für einen Bauwunsch auf einer benachbarten Fläche werden noch geprüft – doch bei weiteren Begehrlichkeiten winkt der Bauausschuss erst mal ab. Der Grund: Hochwassergefahr.

Schliersee – Wenn schon eine aufwendige Hochwasserprüfung, dann gleich möglichst allumfassend. In etwa so ließe sich eine formlose Anfrage für zwei Grundstücke an der Westerbergstraße beschreiben, mit der sich nun der Bauausschuss des Schlierseer Gemeinderats zu befassen hatte. Denn: Für eine andere Fläche in unmittelbarer Nachbarschaft war bereits ebenfalls ein Antrag auf Überplanung für eine Wohnbebauung eingegangen, die der Gemeinderat aber vom Ergebnis einer Stellungnahme des Fachbereichs Wasserrecht am Landratsamt abhängig gemacht und deshalb zurückgestellt hat. Obendrein konnte sich das Gremium bekanntlich eine Bebauung nur entlang des Tegernseer Wegs vorstellen.

Wie Bauamtsleiterin Annika Dietmannsberger erklärte, sind die Voraussetzungen auf den nun hinzugekommenen Grundstücken nicht wirklich einfacher. Baurechtlich lägen die Flächen im Außenbereich, im Flächennutzungsplan seien sie als Gewerbegebiet dargestellt. Faktisch handle es sich um eine der letzten bisher nicht bebauten Gewerbeflächen in Schliersee, die bei einer Umwandlung in Wohnraum endgültig verloren wären. Zudem brauche es eine rechtliche Sicherung des über eines der Grundstücke verlaufenden öffentlichen Schmutzwasserkanals sowie möglicherweise eine Straßengrundabtretung wegen der nur geringen Breite der Westerbergstraße.

Dann aber kam Dietmannsberger auf die – wie schon beim ersten Antrag – größte Problematik zu sprechen: die Lage der Grundstücke im wassersensiblen Bereich sowie im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, die eine Baugebietsausweisung nur bei Erfüllung einer neun Punkte umfassenden Liste möglich macht.

Gerhard Waas (Grüne) schob noch eine andere Problematik nach: Das beantragte Baugebiet wäre nicht an eine andere Siedlung angebunden und habe deshalb nach den Vorgaben aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) „null Komma null Chance auf Erfolg“. Selbst der Campingplatz Glockenalm in Aurach in der Nachbargemeinde Fischbachau habe mangels Anbindung keine Chalets, sondern nur Mobilheime errichten dürfen, wusste Waas.

Eine grundsätzliche Frage zur weiteren Ausweisung von Wohnraum im Bereich Breitenbach stellte Wolfgang Mundel (CSU): „Wie viel hält unsere Infrastruktur noch aus?“ Die Gemeinde könne nicht endlos Wohnraum schaffen und dann bei den Kita-Plätzen oder der Verkehrserschließung „hinterherhecheln“. Überlegungen, die im Zuge der Überplanung des früheren Warnecke & Böhm-Areals durchaus angestellt würden, erinnerte Vize-Bürgermeister Philipp Krogoll (Die Schlierseer), der die Sitzung in Vertretung von Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer (CSU) leitete. In Sachen Anbindung vermutete Krogoll, dass sich die Antragsteller wohl erhoffen, bei einer Realisierung der Wohnhäuser am Tegernseer Weg eine ausreichende Verbindung zu den nun neu beantragten Flächen nachweisen zu können.

Am Ende sahen die Bauausschussmitglieder aber keinen Grund, die wasserrechtliche Prüfung auf die beiden zusätzlichen Grundstücke auszuweiten. Zunächst solle man mal das Ergebnis des bereits angelaufenen Verfahrens abwarten. Die formlose Anfrage war somit einstimmig abgelehnt.

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