Nach Stopp durch Gericht: Weg frei für neue Gewerbefläche am Stadtrand
Reichlich Stolpersteine gab es für die geplante Erweiterung des Weilheimer Gewerbegebiets am Leprosenweg – bis hin zu einem Gerichtsurteil, nach dem das Verfahren neu aufgerollt werden musste. Doch jetzt ist wohl alles unter Dach und Fach.
Neuneinhalb Jahre ist es her, dass Weilheims Stadtrat beschlossen hat, das bestehende Gewerbegebiet am Leprosenweg nach Norden in den Bereich früherer Kiesabbauflächen zu erweitern und dafür einen Bebauungsplan aufzustellen. Es geht dabei um rund 25.000 Quadratmeter zusätzliche Gewerbefläche nördlich der Gebäude der Firma „Dr. Müller Diamantmetall“.
Knackpunkt war die mögliche Lärmbelastung
Doch das Verfahren lief alles andere als glatt. Anwohner der nahe gelegenen Kohlwinklstraße in Unterhausen, deren Anwesen zum Teil quasi nur durch den Bahndamm von dem neuen Gewerbe-Areal getrennt sind, protestierten vehement gegen die Pläne – und setzten auch kleinere Änderungen durch. Nach vielen Sitzungen war der Bebauungsplan „Leprosenweg II – Erweiterung Nord“ Anfang 2022 als Satzung beschlossen worden, dann folgte ein jäher Stopp: Ein Anlieger hatte Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben, dieser setzte im Eilverfahren den Bebauungsplan außer Vollzug (wir berichteten).
Knackpunkt war die mögliche Lärmbelastung: Würden sich mehrere Betriebe ansiedeln, sah das Gericht Probleme bezüglich der Summierung von Emissionen. Daraufhin änderte der Planveranlasser sein Vorhaben ab. Auf der Erweiterungsfläche solle nun ein einziger Gewerbebetrieb angesiedelt werden, nämlich die Firma PARI. Das Unternehmen, das seit langem im Weilheimer Trifthof eine Fertigung von Medizinprodukten betreibt, wolle am Leprosenweg ein Logistikzentrum für seine verschiedenen Betriebsteile im Oberland schaffen. Es gehe also nurmehr um einen Vorhabensträger und ein großes Gebäude, erklärte Manfred Stork, der Leiter der städtischen Bauverwaltung, jüngst im Stadtrat. Anders als bei der früheren Planung könne man das Lärm㈠kon㈠tingent dafür genau berechnen und begrenzen. Zudem habe man die Lieferbereiche (wo der Lärm entsteht) auf die Westseite des geplanten Gebäudes verlegt. Das Wohnquartier werde dadurch „abgeschirmt“.
Erneut Einwände eines Anliegers
Im Juli 2023 beschloss der Stadtrat, dafür einen neuen, nun vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, speziell abgestimmt auf den Neubau eines Logistikzentrums der Firma PARI. Mit den Stellungnahmen, die im Zuge der neuerlichen Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit bei der Stadt eingingen, befasste sich der Stadtrat jetzt in seiner Novembersitzung. Dabei ging es auch um erneute Einwände eines Anliegers. Dessen Kritik am Verfahren greife beim neuen Bebauungsplan-Verfahren jedoch nicht, hieß es dazu seitens des Stadtbauamtes.
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Aus den Wortmeldungen der Träger öffentlicher Belange ergaben sich nurmehr „redaktionelle Änderungen“, die laut Verwaltung keine weitere Plan㈠auslegung erfordern. So hat der Stadtrat den neuen Bebauungsplan „Leprosenweg II – Erweiterung Nord“ als Satzung beschlossen. Dagegen stimmte nur Ullrich Klinkicht (WM Miteinander). Betont wurde, dass die Industrie- und Handelskammer die Planung „im Namen der gewerblichen Wirtschaft ausdrücklich begrüßt“ habe: Laut IHK eigne sich die Fläche aufgrund ihrer Lage und Erschließung „im höchsten Maße“ als Gewerbegebiet.