Knappe Entscheidung: Au führt Zweitwohnungssteuer ein – als dritte Kommune im Kreis Freising

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Die Haushaltssituation im Markt Au ist heikel. Daher wird nun eine Zweitwohnungssteuer eingeführt. Symbolbild © IMAGO

Der Markt Au will seine heikle Haushaltssituation verbessern und deshalb eine Zweitwohnungssteuer einführen. Nach einigem Hin und Her ist sie nun beschlossene Sache.

Au/Hallertau – Um die heikle Haushaltssituation zu verbessern, denkt der Markt Au über eine Zweitwohnungssteuer nach. Daran schieden sich im jüngsten Gemeinderat die Geister, aber nun ist sie beschlossene Sache.

„Aufwand steht in keinem Verhältnis“

Wie berichtet, sind aktuell 294 Personen mit Nebenwohnsitz in Au gemeldet. Nach Bereinigung der gemeldeten Nebenwohnsitze beziehungsweise Ummeldungen und Steuerbefreiungen sowie der Berücksichtigung von Ausnahmen wie Studierende oder Geringverdiener könnte der Markt bei einem üblichen Steuersatz von 15 Prozent der Jahresnettokaltmiete jährlich 180 000 Einnahmen generieren.

Damit waren aber einige Räte nicht einverstanden. „Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu dem, was uns das bringt“, kritisierte Franz Asbeck (FWG). Die Einnahmen seien nur „Peanuts“. Auch Barbara Prügl (GOL) zeigte sich kritisch: Sie glaube nicht, dass sich so tatsächlich 180 000 Euro einnehmen lassen würden. „Was man aber definitiv generiert, ist Bürokram.“ Zudem monierte sie die angedachten 15 Prozent der Jahresnettokaltmiete. Köln und Frankfurt hätten zehn Prozent, Berlin 15. Sie plädierte auch für zehn Prozent.

Nur zehn statt 15 Prozent der Jahresnettokaltmiete

Sebastian Röhrig (FWG) betonte, an die Ummeldungen von Erstwohnsitzen zu denken, die mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer einhergehen würden. „Die bringen der Gemeinde richtig viel Geld.“ Mit Blick auf die Studierenden, die ohnehin ausgenommen werden sollen, sagte Bernhard Wernthaler (CSU/PFW), dass es am einfachsten sei, dass diese ihren Erstwohnsitz in Au anmelden. „Dann kriegen wir auch die Gelder vom kommunalen Finanzausgleich, und darauf wollen wir ja eigentlich hinaus.“

Bei der anschließenden Abstimmung wurde die ursprüngliche Beschlussempfehlung mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer mit 15 Prozent der Jahresnettokaltmiete mit elf Gegenstimmen abgelehnt. Die von Prügl vorgeschlagenen zehn Prozent erreichten dann mit 10:8 Stimmen eine knappe Mehrheit. Demnach tritt die Zweitwohnungssteuer in Au zum 1. Januar 2025 in Kraft.

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