Tourismus-Detektivin in Uffing unterwegs: „Es geht um Gerechtigkeit“ - Ab diesem Jahr werden Geldbußen verhängt

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Ist sehr zufrieden mit den steigenden Gästezahlen im Ort: Christiane Pfanstiel, hier in der Tourist-Information im Uffinger Rathaus. © Jungwirth

Meldescheinkontrolleurin Ute Bartels ist in Uffing im Auftrag der Gemeinde unterwegs. Ab diesem Jahr werden Verstöße geahndet.

Uffing – 2021 beschließt der Uffinger Gemeinderat auf Betreiben von Michael Gretschmann (WGS), der selbst Ferienwohnungen auf dem Bio-Bauernhof vermietet, einen sogenannten „Tourismus-Detektiv“ anzuheuern. Eine neutrale, nicht ortsansässige Person soll es sein, die Gastgeber aufklärt, informiert, schließlich auch kontrolliert und sanktioniert, was die zuverlässige und pünktliche Gästeanmeldung samt damit verbundener Kurbeitragsabgabe betrifft.

Mittlerweile wird die Maßnahme, die 2023 vorerst „auf Probe“ lief und 2600 Euro gekostet hat, im Staffelseeort ohne Probleme akzeptiert und heuer (jetzt auch mit Sanktionen) vorerst weitergeführt. Kleine Unregelmäßigkeiten sind inzwischen beseitigt, Beschwerden im Rathaus blieben aus. Im Murnauer Gemeinderat war ein Tourismus-Detektiv abgelehnt worden (wir berichteten). Ute Bartels, seit Jahrzehnten in der Touristikbranche im Tegernseer Tal unter anderem als Kontrolleurin unterwegs, konnte in Uffing mit ihrem Konzept überzeugen. Schon im Probejahr schaute sie im Auftrag der Gemeinde bei den rund 40 Beherbergungsbetrieben vorbei, suchte das Gespräch. „Mir geht es um Gerechtigkeit, denn die Ehrlichen zahlen für die Unehrlichen mit“, so ihre tiefe Überzeugung. Der Gast, dem am Ende des Aufenthalts der Kurbeitrag in Rechnung gestellt wird, füllt innerhalb von 24 Stunden den Meldeschein aus und erhält im Gegenzug eine Gästekarte mit diversen Vorteilen und Vergünstigungen, der Vermieter meldet die Gäste und bekommt jährlich von der Gemeinde eine Rechnung – so ist das Prozedere in Uffing. „In jedem Gastgeberverzeichnis steht, dass der Kurbeitrag separat berechnet wird, die Gäste wissen also Bescheid“, sagt Bartels. Für den Vermieter bedeute es natürlich einen gewissen Aufwand, gerade bei den mittlerweile eher kürzeren Belegungszeiten. „Doch es gibt auch Vorteile – wenn ein Gast nicht zahlt und dann registriert ist, oder wenn er etwa einen Unfall hat.“ Zudem diene die Erfassung wichtigen Statistiken.

„Aufklären statt Kontrollieren“

Auch Christiane Pfanstiel ist überzeugt vom Konzept „Aufklären statt Kontrollieren“ und kann sich nur positiv dazu äußern. Zwei Euro zahlen seit 1. Januar 2023 Erwachsene, einen Euro Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren pro Aufenthaltstag im Gemeindegebiet Uffing in der Hauptsaison (Mai bis September), jeweils die Hälfte in der Nebensaison, erläutert die Leiterin der Tourist-Information. „Die Urlauber können dafür mit der Gästekarte bestimmte Zuglinien und alle Busse im Blauen Land und in den Ammergauer Alpen kostenlos nutzen, erhalten zahlreiche Ermäßigungen und auch einen Parkausweis. Wir treffen uns regelmäßig und tun im Ort wirklich viel für unsere Gäste, etwa hinsichtlich Wanderwegen, Beschilderung oder Info-Material – und unsere neue Tourist-Info ist täglich von 7 bis 21 Uhr zugänglich“, erklärt Pfanstiel. „Für den Gast bedeutet die Gästekarte einen enormen Mehrwert –der entgeht ihm, wenn er nicht angemeldet ist, und das fällt wiederum negativ auf den Ort zurück. Die unangemeldeten Kontrollen sind keine Schikane, die Gastgeber wissen ja Bescheid, alle werden gleich behandelt und ein- bis zweimal im Jahr besucht“, sagt Ute Bartels.

Der Bußgeldkatalog, der an Grainau angelehnt wurde, sieht folgende Sanktionen vor (sie werden ab diesem Jahr auch umgesetzt): Bei Verzug der innerhalb von 24 Stunden ab Ankunft des Gastes fälligen Meldeschein-Abgabe nach Ablauf des 7. Tages 25 Euro, nach Ablauf des 14. Tages 50 Euro, danach 100 Euro pro Meldeschein. Bei falscher Datenübermittlung oder Unterlassung der Anmeldung gibt es zunächst eine Verwarnung, jeder weitere Verstoß innerhalb von 12 Monaten kostet ein Bußgeld von 150 Euro, danach 300 Euro pro Meldeschein. Weigert sich der Vermieter, den Kontrolleur einzulassen oder die Unterlagen vorzuzeigen, wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig.

Bürgermeister Andreas Weiß (parteifrei) betont: „Ich hoffe sehr, dass wir keine Bußgelder verhängen müssen und die Vermieter ihre Gäste anmelden – schließlich ist der Kurbeitrag eine nicht unwesentliche Einnahme zur Schaffung unserer touristischen Infrastruktur.“ Auch Seehausen nimmt übrigens inzwischen Bartels’ Dienste in Anspruch.

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