„Wegen Verjährung erloschen“ - Rückforderung verfällt: Bürgergeldempfängerin darf 4444,59 Euro behalten

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass einfache Mahnungen des Jobcenters nicht die Verjährung von Bürgergeld-Rückforderungen verhindern. Laut „bürgergeld.org“ ist dafür ein feststellender Verwaltungsakt notwendig, der eine Verjährungsfrist von 30 Jahren zur Folge hätte. 

Das Jobcenter wollte 4.444,59 plus Mahngebühren von einer damaligen Hartz-IV-Empfängerin zurückhaben. Es hatte fälschlicherweise zu viel Geld überwiesen. 

So viel Bürgergeld gibt es für einen Haushalt:

  • Alleinstehende: 563 Euro
  • Bedarfsgemeinschaft pro Person: 506 Euro
  • Arbeitslose unter 25 im Elternhaus: 451 Euro
  • Jugendliche (15 – 18 Jahre): 471 Euro
  • Kinder (6 bis 14 Jahre): 390 Euro
  • Kinder (0 – 6 Jahre): 357 Euro

Bürgergeld-Entscheidung im Fall aus 2011: „Wegen Verjährung erloschen“

Das Urteil des BSG im Streit um Erstattungsforderungen (B 11 AL 5/20 R) erging 13 Jahre später. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens hat das Jobcenter seinen Fehler sieben Jahre lang nicht bemerkt. Zweitens klagte es durch alle Instanzen,  Sozialgericht (S 11 AL 862/19) über das Landessozialgericht (L 8 AL 3185/19), bis das BSG als höchste Instanz schließlich entscheid. Die Rückforderungen sind „wegen Verjährung erloschen“.

Hintergrund des Rechtsstreits war eine Unklarheit um die Verjährungsfristen. Diese liegen unter normalen Umstanden bei vier Jahren. Im Falle eines sogenannten feststellenden Verwaltungsaktes erhöht sich die Frist auf 30 Jahre. 

Ein solcher liegt laut „juracedemy“ vor, wenn für den Einzelfall verbindlich gemacht wird, was das Gesetz generell vorgibt. Die verschickte Mahnung erfülle dies jedoch nicht, so das Urteil der Gerichte in allen Instanzen. Über die Höhe der Prozesskosten ist nichts bekannt.

Bürgergeld reicht nicht: Eine Rentnerin berichtet

Das Bürgergeld wird von Seiten der CDU und vielen Unternehmern scharf kritisiert. Indes berichtet eine Rentnerin, die auf Bürgergeld angewiesen ist, wie sie an allen Ecken und Enden sparen muss. Besonders erschreckend ist ihre Gesundheitssituation, da sie trotz zahlreicher Probleme nur 80 Euro für Medikamente aufwenden kann.