Illegaler Messergriff am Motorrad: Biker zahlt 7000 Euro
Ein Zornedinger bestellt illegale Motorradteile im Internet und legt Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Mit dem Erfolg, dass er jetzt 5000 Euro mehr zahlen muss.
Zorneding - „Das war heute ein teurer Termin für Sie“, fasst Richter Frank Gellhaus am Amtsgericht Ebersberg den Prozess gegen einen Zornedinger zusammen. Der 54-Jährige sitzt auf der Anklagebank und schüttelt leicht den Kopf, als könne er das Ganze nicht ganz glauben. Im Nachhinein ist man immer schlauer, ein Gang vor Gericht lohnt sich nicht in jedem Fall.
In Deutschland illegal, in den USA bestellt
Der Zornedinger hatte im Internet Motorradgriffe und so genannte Öltankeinfuhrstutzen mit integrierten Messern bestellt – aus den USA, in Deutschland sind die Teile verboten. Doch in Zorneding angekommen sind die insgesamt vier Klingen nie. Der Zoll hatte sie im August 2022 am Frankfurter Flughafen abgefangen und einkassiert. An den Harley-Davidson-Fan aus Bayern ging ein Strafbefehl. 2000 Euro hätte er zahlen sollen.
Er habe die Messer nicht montieren, sondern nur ausstellen wollen
Der fühlte sich jedoch ungerecht behandelt und legte Einspruch ein, schließlich hätte er niemals vorgehabt, die Messer zu montieren. An seinem eigenen Motorrad würden sie gar nicht passen, beteuert er vor Gericht. Er habe sie nur zu Hause in einer Vitrine ausstellen wollen. Doch wozu auch immer die Messer bestellt wurden – nach deutschem Recht gelten sie als verbotene Hieb- und Stoßwaffen. Ohne Waffenschein ist deren Erwerb und Besitz daher strafbar. Der Spaß kostet den 54-Jährigen nun eine Geldstrafe von 7000 Euro.
Gastronom und Bordell-Chef
„Warum macht man das ganze Spektakel?“, fragt Richter Gellhaus den Angeklagten verständnislos. „Warum akzeptiert man nicht einfach, dass man etwas falsch gemacht hat, sondern legt Einspruch ein?“. Nicht nur, dass der Zornedinger nun 5000 Euro mehr zahlen muss. Außerdem sei das Gericht nicht doof, betont Gellhaus, und in der Lage, Querverbindungen herzustellen. So sei ihm aufgefallen, dass der Mann, der sich selbst als Gastronom bezeichnet, mit einem Freund gemeinsame Sache im Prostitutionsgewerbe macht. Dieser Spezl saß, wie berichtet, kürzlich ebenfalls wegen illegalen Waffenbesitzes auf der Anklagebank.