Bordell-Chef hat die falschen Messer: Zornedinger wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt

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Ein Faustmesser. (Symbolbild) © Polizei

Ein Zornedinger legte Einspruch gegen eine Geldstrafe ein und muss nun tiefer in die Tasche greifen. Der Grund: Er hatte zwei illegale Waffen in seiner Schublade.

Zorneding - Ganz schnell kann sich die Strafe nach einem Einspruch erhöhen. Das musste ein 61-jähriger Zornedinger lernen, der gegen seine Geldstrafe von 3200 Euro Einspruch eingelegt hatte. Die war ihm von der Staatsanwaltschaft wegen des vorsätzlichen Besitzes von illegalen Waffen aufgebrummt worden. In einer Schublade seines Arbeitszimmers hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung ein Fall- und ein Faustmesser vorgefunden.

Nun kam es vor dem Ebersberger Amtsgericht zu einer erneuten Verhandlung. Der Angeklagte erschien jedoch nicht einmal. „Er hätte sich sonst auch nur durch seinen Verteidiger geäußert“, sagte sein Anwalt, um ein Ordnungsgeld gegen seinen Mandanten in Höhe von 100 Euro wegen des Nichterscheinens zu verhindern. Erfolglos.

Ex-Soldat: Messer als „Andenken“

Sein Mandant arbeite als Geschäftsführer zweier Bordelle, sagte der Anwalt. Beruflich könne es bei einer Verurteilung für ihn möglicherweise Komplikationen geben. Die beiden Messer habe der 61-Jährige nur im Haus aufbewahrt, in einer „Schublade, in der sich über die Jahre viel Kram angesammelt habe“.

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„Er war früher Soldat und hat das eine Messer als Andenken behalten“, sagte der Verteidiger des Zornedingers. Von vorsätzlich illegaler Handlung sei in dem Fall nicht auszugehen. Eine Ansicht, die die Staatsanwältin nicht teilte, was wiederum der Verteidiger wortreich anfocht. „Die Staatsanwältin ist eine erwachsene Frau!“, beendete Richter Frank Gellhaus schließlich die Debatte. Der Anwalt redete ihm merklich zu viel dazwischen. Auch als die Bilder der Hausdurchsuchung in Augenschein genommen werden, hörte man vom Platz des Verteidigers: „Da möchte ich kurz widersprechen!“, was mit einem „Sie sind jetzt nicht dran!“ von Gellhaus quittiert wurde.

Er brummte dem nicht erschienenen Zornedinger Angeklagten eine Geldstrafe von 4000 Euro auf, weil er die Tat nicht für eine Kleinigkeit hielt. Schließlich habe der 61-Jährige zwei illegale Waffen in der Schublade aufbewahrt, nicht nur eine. „Solche Leute, die mit Prostitution und Waffen zu tun haben, muss man auch mal genauer unter die Lupe nehmen“, bilanzierte Richter Gellhaus das Vorgehen.

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