Im Jahr 2023 beging ein Ehepaar in Altenstadt einen grausamen Mord am Vater des Mannes und dessen Ehefrau. Das Landgericht Memmingen verurteilte die Beiden sowie einen Mittäter. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Memmingen/Altenstadt – Das Landgericht Memmingen hatte am 2. Mai 2024 ein Ehepaar wegen Mordes am Vater des Ehemannes sowie an dessen Ehefrau aus Heimtücke und Habgier zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Ein Bekannter des Ehepaares wurde wegen Beihilfe zum zweifachen Mord zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Gegen das Urteil im sogenannten „Altenstadter Doppelmord“ hatten alle drei Angeklagten Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat nun darüber entschieden.
„Altenstadt Doppelmord“-Prozess – Aus Heimtücke und Habgier getötet
Das Landgericht Memmingen hatte es als erwiesen angesehen, dass das angeklagte Ehepaar den damals 70-jährigen Vater des Angeklagten und dessen 55-jährige Ehefrau vorsätzlich getötet habe.
Nach den Feststellungen des Landgerichts lagen die Eheleute (bei der Urteilsverkündung 38 und 33 Jahre alt) mit dem Vater des Angeklagten im Streit, weil der mit hohen Erfolgsaussichten gerichtlich die Rückabwicklung einer Hausschenkung an den Sohn betrieb, das von diesem und seiner Familie bewohnt wurde.
Die mit dem Zerwürfnis einhergehenden Hassgefühle und Todesfantasien weiteten sich nach Ansicht des Gerichtes zunehmend auf die Ehefrau des Vaters aus und gipfelten in dem Entschluss der Eheleute, den Vater und seine Ehefrau zu töten.
In der Nacht vom 21. April 2023 auf den 22. April 2023 verschafften sie sich Zutritt zum Haus und drangen in das Schlafzimmer ein. Sie erwürgten den Vater und stachen mit einem Küchenmesser 44-mal auf Kopf und Oberkörper der Ehefrau ein. Beide Opfer verstarben. Anschließend platzierten die Angeklagten die Leiche des Vaters und das Messer in einer Weise, die einen erweiterten Suizid durch ihn nahelegen sollte.
Meine News
Der Mitangeklagte, ein damals 33-Jähriger aus Albstadt in Baden-Württemberg, hatte den Eheleuten für die Tatzeit ein Alibi zugesichert, ihnen geholfen, dieses vorzubereiten, und ihnen für die Fahrt zum Tatort eines seiner Autos zur Verfügung gestellt. Er hatte zumindest billigend in Kauf genommen, dass seine Bekannten den Vater und dessen Ehefrau durch einen überraschenden Angriff töten würden, um die Immobilie behalten zu können, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revisionen aller Angeklagten daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. Dies teilt das Landgericht Memmingen mit.
Mit dem Kreisbote-Newsletter und dem Kurier-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Kreisbote“-App sowie der neuen „Kurier“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten aus der Allgäuer Region informiert.