Verfassungsschutz: AfD-Brandenburg verstößt gegen Menschenwürde und die Landesverfassung

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Brandenburgs AfD verletzt laut Verfassungsschutz Menschenwürde und Demokratieprinzip. Die Partei weist alle Vorwürfe zurück.

Potsdam – Der Landesverband der AfD in Brandenburg verstößt nach Einschätzung des Landesverfassungsschutzes in erheblichem Maße gegen die Menschenwürde und die Landesverfassung. Dies geht aus einem mehr als 140 Seiten umfassenden Einstufungsvermerk hervor, den Innenminister René Wilke (parteilos) und der neue Verfassungsschutzchef Wilfried Peters am Donnerstag (14. August) in Potsdam vorstellten und gleichzeitig online veröffentlichten.

AfD-Brandenburg verstößt laut Verfassungsschutz gegen Menschenwürde und Landesverfassung

Wilke erklärte, es sei „ein wichtiger Schritt“, die AfD Brandenburg als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzuordnen und die Belege öffentlich zu machen. Ziel sei es, „die AfD von ihrem verfassungsfeindlichen Pfad abzubringen und sie die Konsequenzen spüren zu lassen“.

Laut Verfassungsschutz vertritt die Partei einen ethnokulturellen Volksbegriff, der Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Hautfarbe ausschließt. Peters betonte, berichtet tagesschau.de, die AfD Brandenburg wolle „elementare Verfassungsgrundsätze“ beseitigen – insbesondere durch die Aberkennung der Menschenwürde größerer Bevölkerungsgruppen.

Verfassungsschutz-Gutachten führt anstößige Zitate von AfD-Funktionären an

In dem Gutachten werden zahlreiche Zitate von AfD-Funktionären angeführt, die nach Ansicht der Behörde gegen Grundrechte verstoßen. So habe Fraktionschef Hans-Christoph Berndt gefordert, auch deutsche Staatsbürger der Remigration zu unterziehen, wenn sie aus AfD-Sicht nicht zum deutschen Volk gehörten – etwa aufgrund ihres muslimischen Glaubens. Ähnliche Positionen dokumentieren Aussagen wie die von Lars Schieske aus dem Jahr 2020, heißt es laut zdfheute.de, wonach Menschen „rein optisch schon nicht hierher passen“.

Wilke warnte zudem vor einer „Radikalisierung“ der Partei. Sollten sich diese Tendenzen fortsetzen, dann laufen sie auf Verbotsverfahren hinaus.

Innenminister René Wilke (links) präsentierte das Gutachten zur AfD Brandenburg. Deren Spitze um Fraktionschef Hans-Christoph Berndt (rechts), hier im Bild mit Alice Weidel zu sehen, zeigt sich davon unbeeindruckt. © Bild links: IMAGO / Michael Bahlo | Bild rechts: IMAGO / Chris Emil Janßen

AfD in Brandenburg: Kultureller Gemeinschaftsraum statt politischer Debatte

Wilke warf der AfD ferner vor, „die Sprache im Diskurs verändert“ und „Institutionen verächtlich gemacht“ zu haben, um deren Glaubwürdigkeit zu beschädigen. Die Partei habe einen „kulturellen Gemeinschaftsraum“ geschaffen, der mitunter sektenartige Züge trage und Anhänger an sich binde wie ein Fußballclub seine Fans.

Zudem belege das Gutachten Aussagen, die das politische System insgesamt infrage stellten. So habe AfD-Abgeordneter Lars Hünich 2024 öffentlich erklärt, „diesen Parteienstaat“ abschaffen zu wollen. Der Bericht weist zudem auf eine Bestrebung nach dem Sturz des politischen Systems hin, die in Teilen der Partei vorherrsche, ergänzt zdfheute.de.

Überblick: Einstufung der AfD Brandenburg durch den Verfassungsschutz

Thema Details
Einstufung AfD Brandenburg als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft
Gutachten 140+ Seiten mit 622 Belegen für Verstöße gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip
Zentrale Vorwürfe Ethnokultureller Volksbegriff, rassistische Diskriminierung, Angriff auf Institutionen
Politische Folgen Leichtere Nutzung nachrichtendienstlicher Mittel; mögliche Grundlage für Parteiverbot
Politische Reaktionen SPD/Grüne begrüßen, BSW warnt; AfD nennt Vorwürfe „Unterstellungen“
Juristischer Stand Eilantrag zurückgezogen, Hauptsacheverfahren vor VG Potsdam läuft weiter

Quellen: AFP, tagesschau.de, zdfheute.de.

AfD zieht Eilantrag zurück, juristische Auseinandersetzung in Potsdam läuft aber weiter

Die AfD hatte zunächst per Eilantrag versucht, die Veröffentlichung des Einstufungsvermerks zu verhindern, zog diesen jedoch zurück. Damit konnte die Einstufung wieder in Kraft treten. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam läuft allerdings weiter.

AfD-Fraktionschef Berndt wies die Vorwürfe gemäß zdfheute.de zurück. „Wir sind nicht extremistisch, wir sind grundgesetztreu, wir wollen, dass Deutschland ein freies, demokratisches Land bleibt und deswegen ist die Einstufung durch den Verfassungsschutz eine Ungeheuerlichkeit“. Seine Partei sei nicht verfassungsfeindlich, der Vermerk sei, zitiert ihn zudem der Tagesspiegel, „getragen von Feindlichkeit gegenüber der AfD und von Inländerfeindlichkeit“.

Der Brandenburger Einstufungsvermerk und ein AfD-Parteiverbot: Mögliche Folgen und nächste Schritte

Die Einstufung ermöglicht es dem Verfassungsschutz, nachrichtendienstliche Mittel effektiver einzusetzen. Sie könnte langfristig auch als Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren dienen – ein Schritt, der nach Einschätzung Wilkes jedoch noch „in weiter Ferne“ liegt.

SPD und Grüne in Brandenburg begrüßten die Veröffentlichung, während die BSW-Fraktion vor einem möglichen Verbot warnte. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte bereits im Juni angekündigt, prüfen zu wollen, ob die AfD verboten werden könne. Nach Angaben des Verfassungsschutzes wird der Vermerk fortgeschrieben, um auch neue Äußerungen und Entwicklungen zu dokumentieren. (chnnn/AFP)

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