Der Dorfener Stadtrat beschließt unveränderte Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer. Wegen Grundsteuerreform sind individuell aber „durchaus Verschiebungen möglich“.
Dorfen – Die Stadt Dorfen verändert die Sätze für Grund- und Gewerbesteuern nicht. Wie teuer es für die einzelne Eigenheimer wird, sehen sie aber erst auf dem Steuerbescheid 2025. Denn wegen der Grundsteuerreform hat sich die Berechnungsgrundlage komplett verändert.
Grundsätzlich wolle Dorfen hier nicht mehr von den Steuerzahlern verlangen, erklärte Bürgermeister Heinz Grundner (CSU) im Stadtrat. Die Kommunen sollten bei der Grundsteuer den Grundsatz der Aufkommensneutralität befolgen, die Einnahmen sollen sich also im gleichen Rahmen bewegen. „Es kann aber durchaus Verschiebungen geben“, gab Grundner zu.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt nach dem einstimmigen Stadtratsbeschluss konstant bei 350 von Hundert, die Sätze für die Grundsteuer A und B jeweils bei 380. Gleichzeitig musste, wie in allen Kommunen, auch eine neue Hebesatzsatzung erlassen werden. Die alte Satzung verliert automatisch zum Jahreswechsel die Geltung, erläuterte der Bürgermeister. Ab 2026 reiche es aus, dass die Hebesätze einfach wieder im Haushalt festgeschrieben werden.
Oberhofer: „Ein gutes Zeichen“
„Es ist ein gutes Zeichen, dass die Stadt Dorfen sagt: Wir wollen nicht mehr von dir“, erklärte Michael Oberhofer (CSU). Bei der Gewerbesteuer könnte man es sich leicht machen und mehr fordern. Doch Dorfen tue das nicht.
„Ich sehe das ein bisschen kritischer“, sagte Sabine Berger (CSU). Wenn sie ihren Grundstücksmessbetrag nehme und mit 380 verrechne, dann ergebe das mehr. „Deswegen würde mich die Berechnung interessieren“, forderte die Landwirtin.
Bei der Steuer A für landwirtschaftliche Grundstücke werde die Stadt wohl weniger einnehmen, bestätigte Kämmerin Elisabeth Thaler. Denn landwirtschaftliche Wohngebäude werden künftig anders berechnet. Grundsätzlich gilt auch: Bei Wohnhäusern mit großen Grundstücken dürfte mehr Grundsteuer anfallen. Im städtischen Bereich, wo mehr Wohnungen auf engem Raum sind, wird weniger Grundsteuer verlangt werden.
„Die Messbeträge legt nicht die Kommune fest“, betonte der Bürgermeister. Das Bundesverfassungsgericht habe die bisherige Gesetzgebung aufgehoben, weil die Gleichbehandlung nicht mehr gegeben war.
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„Wir hatten in den vergangenen Jahren Einnahmen aus der Grundsteuer von insgesamt nicht ganz 1,7 Millionen Euro“, erläuterte die Kämmerin in der Sitzung. Auf Grundsteuer A seien 220 000 Euro und auf B 1,47 Millionen Euro entfallen. Man könne noch nicht genau sagen, wie sich die Einnahmen im Detail entwickeln, berichtete die Finanzchefin. „Wir kommen von der Schätzung her aber etwa 200 000 Euro über das, als was wir bisher hatten“, erklärte Thaler.
Schon 1300 Berichtigungen
„Da sind die ausstehenden Korrekturen aber noch nicht über die Bühne“, sagte sie über die Schätzung. Die Kalkulation sei noch nicht abgeschlossen. „Unsere Mitarbeiter hatten 1300 Berichtigungsfälle zu bearbeiten“, erzählte die Finanzchefin den Stadträten. So viele Selbstauskünfte zu den Grundstücks- und Gebäudegrößen mussten überprüft werden. Dieser Berg ist nach Angaben der Stadtverwaltung jetzt abgetragen. Seit dieser Woche hat die Kämmerei 800 neue Fälle nachzuarbeiten, hier geht es um Eigentümerwechsel seit 2022.
„Ich finde es schade, wenn so ein positives Thema gleich wieder so schlechtgeredet wird“, kritisierte Barbara Lanzinger (CSU). „Die Intention des bayerischen Sonderwegs war ja eine gute“, bekräftigte Vize-Bürgermeister Ludwig Rudolf (CSU) mit Verweis auf die vorgesehene Aufkommensneutralität. „Die anderen Bundesländer haben die neue Grundsteuer an die Wertentwicklung gekoppelt“, verdeutlichte Rudolf. In Bayern werde es eher gleich bleiben.