Neubau mit Tiefgarage beim Dietlhofer See? Klares „Nein“ zu diesem Bauwunsch
Ein neues Doppelhaus mit Tiefgarage im Außenbereich nahe dem Dietlhofer See? Diesen Bauantrag hat Weilheims Bauausschuss jetzt einstimmig abgelehnt.
Weilheim – Ein größeres Doppelhaus und eine Tiefgarage für sechs Autos sollen auf einem Grundstück nahe dem Dietlhofer See entstehen – jedenfalls nach Willen der Antragsteller. Doch der Bauausschuss des Weilheimer Stadtrates hat diesen Bauantrag jetzt einstimmig abgelehnt. Das Problem an der Sache ist vor allem die gewünschte Tiefgarage, die zudem nicht unter dem Wohnhaus, sondern neben ihm vorgesehen ist. Denn das Grundstück gehört zum Außenbereich, wo Tiefgaragen auch aufgrund der Bodenversiegelung generell nicht genehm sind.
Neubau ist prinzipiell möglich - aber nicht mit Tiefgarage
Bei dem Baugrundstück handelt es sich um einen ehemaligen Bauernhof, der auf Höhe des Dietlhofer Sees zwischen der Bahnlinie München-Garmisch, der B2 und der Abzweigung in die Münchener Straße liegt. Aufgrund des Bestandsschutzes ist ein Ersatzbau in solchen Fällen im Außenbereich grundsätzlich möglich – wenn die äußere Gestalt des Ursprungsgebäudes zumindest weitgehend erhalten bleibt. Das sei beim gewünschten Doppelhaus mit Tiefgarage jedoch nicht der Fall, hieß es im Bauausschuss, auch wenn der geplante Hochbaukörper selbst „ähnliche Dimensionen wie der bestehende Hof“ habe.
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Das Haus liegt zwischen „stark emittierenden Verkehrswegen“
Die vorgelegte Planung hat auch das Landratsamt – die maßgebliche Behörde – bereits im Dezember 2022 bei einem etwa gleichlautenden Antrag auf Vorbescheid abgelehnt. Die geplante Tiefgarage sei im Außenbereich nicht möglich, so die Begründung, und widerspreche dem Grundsatz, ein gleichartiges Gebäude zu errichten. Bei Bedarf könne jedoch etwa eine oberirdische Doppelgarage erlaubt werden. Für das Wohngebäude forderte das Landratsamt wegen der Lage zwischen den „stark emittierenden Verkehrswegen“ ein Lärm- und Erschütterungsgutachten vom Bauwerber. Dieses sei mit dem Bauantrag nun vorgelegt worden, hieß es im Bauausschuss. Weil eine Lärmschutzwand oder ein Wall an der Stelle nicht sinnvoll seien, schlage das Gutachten für den Neubau eine Lösung mit mechanischen Lüftungsanlagen und Lärmschutzfenstern vor.
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BfW-Stadtrat vermutet „Hintergedanken“ bei dem Projekt
Den vorgelegten Bauantrag lehnte der Ausschuss jedoch ab. Rupert Pentenrieder (BfW), der Landwirtschaftsreferent des Stadtrates, erläuterte, dass die Landwirtschaft auf dem Areal „schon vor über 50 Jahren aufgegeben“ worden und das Gebäude in den vergangenen Jahren unbenutzt sei: Angesichts des maroden Hauses sei „klar, dass es da eine Lösung braucht“. Doch mit einem Ersatzbau mit zwei Wohneinheiten – ohne Tiefgarage – wäre „das Maß voll und der Bauwerber gut bedient“. Was die geplante Tiefgarage mit sechs Stellplätzen betrifft, vermutete Pentenrieder „Hintergedanken“ und fügte hinzu: „Da müssen wir den Riegel vorschieben.“