Nach Grundsteuerreform: Deswegen droht Immobilien-Eigentümern ab 2025 höhere Abgabe

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Wie viel Grundsteuer Immobilieneigentümer vom kommenden Jahr an zu zahlen haben, legt der Wolfratshauser Stadtrat voraussichtlich im Oktober fest. © Jens Büttner

Nach der Grundsteuerreform müssen die Kommunen noch heuer einen neuen Hebesatz festlegen. Immobilieneigentümern droht eine höhere Abgabe.

Wolfratshausen – Haus- und Wohnungseigentümer wissen: Regelmäßig ist die Grundsteuer fällig, von denen die Kommunen profitieren. Nach der erfolgten Grundsteuerreform verlieren jedoch die Hebesätze, die die Städte und Gemeinden festgelegt haben, am 1. Januar 2025 ihre Gültigkeit. Voraussichtlich im Oktober steht das Thema auf der Agenda des Wolfratshauser Stadtrats. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Mandatsträger an der Steuerschraube drehen. So lautet zumindest die Empfehlung von Hans-Peter Mayer, Direktor des Bayerischen Gemeindetags.

CSU-Sprecherin warnt vor Mieterhöhungen

Schon im Mai 2019 machte sich Stadträtin Claudia Drexl-Weile (CSU) Gedanken zur Grundsteuer B, die für unbebaute und bebaute Grundstücke gilt. Eine Erhöhung würde nicht nur Immobilieneigentümer treffen, sondern: „Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten, die die Mieter bezahlen müssen“, betonte Drexl-Weile in einer Stadtratssitzung. Derzeit beträgt der Hebesatz in Wolfratshausen 400 Prozentpunkte, die CSU-Politikerin plädierte seinerzeit dafür, dass die Loisachstadt „bei einer gesetzlichen Änderung der Berechnung zur Grundsteuer im Gegenzug durch eine Neuberechnung des Hebesatzes dafür sorgt, dass die dann künftig zu bezahlende Grundsteuer möglichst unverändert bleibt“. Annette Heinloth (Grüne), inzwischen Dritte Bürgermeisterin, schlug sich in der Sitzung auf Drexl-Weiles Seite: „Ich begrüße den Vorstoß!“

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In wenigen Wochen wird sich zeigen, ob die zwei Kommunalpolitikerinnen ihre Meinung geändert haben. Der Stadtrat muss den Grundsteuerhebesatz B neu festlegen. Informationen zu dem komplexen Thema holten die Mandatsträger in ihrer jüngsten Sitzung per Kurzvideo ein, das der Bayerische Gemeindetag produziert hat.

In diesem Jahr gut 2,6 Millionen Einnahmen

Ab 2025 darf die alte Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht setzte diese Frist, weil die bisherigen Berechnungen auf Werten von 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland beruhen, was zu einer ungerechten Besteuerung geführt habe. Laut Gemeindetag-Direktor Mayer haben Bundes- und Landespolitiker versichert, dass die Steuer „aufkommensneutral“ erhoben werde. Dies werde oft missverstanden: Es bedeute nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers ab 2025 gleich bleibe, sondern Aufkommensneutralität heiße, dass die Kommune ihr Grundsteuereinkommen „insgesamt stabil halten kann“ – also 2025 ähnlich hohe Einnahmen hat wie vor der Reform. Heuer überwiesen Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer gut 2,6 Millionen Euro ans Rathaus.

Nach Mayers Einschätzung werden „Hebesatzanpassungen“ – vulgo Anhebungen – unumgänglich sein. „Gemeinden müssen auf wegbrechende Einnahmen und Einnahmemöglichkeiten auch durch Erhöhung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 bei Bedarf reagieren können.“ Vor allem Kommunen, die wie Wolfratshausen hohe Investitionen „wie etwa Schulsanierungen“ stemmen müssten.

Nicht dem Gemeindetag, „sondern unseren Bürgern verpflichtet“

„Nun sind wir erleuchtet“, sagte Dr. Manfred Fleischer (Wolfratshauser Liste) nach dem Kurzvideo. Er hoffe auf „die ruhige Hand“ von Stadtkämmerer Peter Schöfmann. Ein „Einnahmewunder“ erwarte er nicht, so Fleischer, zudem rede man nicht über einen „Selbstbedienungsladen“. Anders als Direktor Mayer sei man nicht dem Bayerischen Gemeindetag verpflichtet, „sondern unseren Bürgern, die hier wohnen“. Wie Fleischer ließ auch Dr. Hans Schmidt (Grüne) durchblicken, dass er nicht unbedingt gewillt ist, eine Hand an die Steuerschraube zu legen. cce

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