Früher in Rente? Lindern will der Rente mit 63 an den Kragen

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Die Rente mit 63 ist ein heiß diskutiertes Thema. Die FDP fordert nun ihre Abschaffung, jedoch mit einer Sonderregelung für besonders harte Jobs.

München – Die Debatte um die Rente mit 63 bleibt ein kontroverses Thema, das immer wieder aufkommt. Ökonomen und Politiker fordern regelmäßig das Ende der Frühverrentung, da Deutschland unter einem akuten Mangel an Fachkräften leidet. Wenn hochqualifizierte Arbeitskräfte früher in den Ruhestand gehen, als es das Renteneintrittsalter vorsieht, verschärft sich das Problem. Vor allem die FDP möchte das Modell abschaffen, allerdings mit einer Ausnahme.

Früher in Rente? Lindner will Rente mit 63 abschaffen – mit diesen Ausnahmen

Otto Fricke, Haushaltspolitiker der FDP, hat gegenüber dem rbb24 Inforadio zuletzt zum Ausdruck gebracht, dass alle Haushaltsposten neu bewertet werden müssen, um Unternehmen steuerlich entlasten zu können. „Dann muss man sagen, auf welche Sachen kann man verzichten? Und dann schauen, an welchen Stellen werden Sozialleistungen angepasst an das, was notwendig ist. Wo ist wirklich der Bedarf da?“

Lindner betonte, dass es mehr Anstrengungen geben sollte, um mehr Frauen, ältere Menschen und Sozialleistungsempfänger wieder in die Arbeitswelt zu integrieren. © IMAGO / McPHOTO / dpa /Bernd von Jutrczenka (Montage)

Als Beispiel nannte Fricke die Rente mit 63. Die FDP ist der Meinung, dass dieses Modell nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft werden sollte. „Was aber wiederum nicht heißt, dass diejenigen, die besonders harte Jobs haben, nicht eine Sonderregelung bekommen“, erklärte der Haushaltspolitiker. Was er unter „besonders harte Jobs“ versteht, hat Fricke jedoch nicht definiert.

Rente mit 63: Linder will „Stilllegungsprämie“ bereits seit geraumer Zeit abschaffen

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat bereits zuvor seinen Plan geäußert, die Rente mit 63 abzuschaffen - er bezeichnet sie als „Stilllegungsprämie“. Er plädiert dafür, Arbeitnehmer dazu zu motivieren, so lange wie möglich zu arbeiten. Im Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe stellte er die Frage: „Warum setzen wir nicht Anreize, damit Menschen länger arbeiten wollen - statt die Rente mit 63 zu finanzieren?“ Zudem spricht er sich für eine „bessere Kinderbetreuung“ aus, um „ungewollte Teilzeit“ zu reduzieren.

Lindner betonte, dass es mehr Anstrengungen geben sollte, um mehr Frauen, ältere Menschen und Sozialleistungsempfänger wieder in die Arbeitswelt zu integrieren. Es gibt „Millionen Menschen, die dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung stehen, aber von Sozialleistungen leben“, erklärte Lindner. Es muss nicht unbedingt ein Vollzeitjob sein: „Wir müssen diese Menschen aktivieren, dass sie mindestens mit einem Mini- oder Midi-Job in den Arbeitsmarkt eintreten.“

Rentensystem nicht auf Rente mit 63 ausgelegt

Die FDP ist mit dieser Meinung nicht allein. Auch Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg (Grüne), ist der Ansicht, dass unser Rentensystem nicht auf die Rente mit 63 ausgelegt ist. Veronika Grimm, Wirtschaftsweise, schlägt vor, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln - ein Modell, das auch von Friedrich Merz, CDU-Bundesvorsitzender, unterstützt wird.

Bert Rürup, Ökonom, würde die Frühverrentung nicht abschaffen, aber den Zugang erschweren. Dieser Ansicht ist auch der Wirtschaftsweise Martin Werding, der eine Rente mit 63 ausschließlich für Geringverdiener fordert. Die „echte“ abschlagsfreie Rente mit 63 war ursprünglich für besonders langjährig Versicherte geplant, also für diejenigen, die 45 Versicherungsjahre gesammelt haben. Laut der Deutschen Rentenversicherung war dieses Modell für Versicherte vorgesehen, die vor 1953 geboren wurden. Daher gibt es die Rente mit 63 Jahren eigentlich nicht mehr, da dieser Jahrgang bereits in Rente sein dürfte.

Renteneintrittsalter angehoben: Rente mit 63 gibt es für besonders langjährige Versicherte nicht mehr

Das Renteneintrittsalter wird jedes Jahr schrittweise angehoben, sodass es die Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte nicht mehr gibt. Sie dürfen nicht früher in Rente gehen, selbst wenn sie Abschläge in Kauf nehmen würden. Diese Personengruppe darf jedoch generell zwei Jahre früher in Rente als langjährig Versicherte.

Für langjährig Versicherte, also diejenigen, die 35 Versicherungsjahre vorweisen können, gelten andere Regeln. Sie können mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, allerdings nur mit Abschlägen. Diese können bis zu 14,4 Prozent der Bruttorente betragen.

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