Im Dezember mehr Geld auf dem Konto – Freibeträge steigen rückwirkend
Der Dezember beschert Arbeitnehmern mehr Geld auf dem Konto. Grund sind die rückwirkenden Anhebungen von Grund- und Kinderfreibetrag.
Berlin – Gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer: Der Bundestag hat unter anderem eine Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommenssteuer beschlossen. Rückwirkend zum Jahresbeginn 2024 soll er noch einmal um 180 Euro erhöht werden. Künftig liegt der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, damit bei 11.784 Euro. Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition benötigt jedoch noch die Zustimmung des Bundesrats im November, um in Kraft zu treten.
Der Entwurf sieht neben der Anhebung des Grundfreibetrags auch einen höheren Kinderfreibetrag vor. Auch der soll rückwirkend zum Januar 2024 steigen – um 228 Euro auf 6.612 Euro. Der Kinderfreibetrag steht grundsätzlich jedem Elternteil jeweils zur Hälfte zu (Steuerklassen 4/4). Je nach Steuerklasse kann er einem Elternteil komplett zugeschrieben werden (Steuerklassen 3/5).

Arbeitnehmer bleibt mehr Gehalt dank Beschluss der Ampel-Koalition
Stimmt der Bundesrat zu, sollen die Entlastungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember rückwirkend für das ganze Jahr umgesetzt werden. Dann werden die 180 Euro also auf einen Schlag angerechnet. Das geschieht automatisch, die Berechnung übernimmt der Arbeitgeber. Entsprechend dürfte das Netto vom Brutto auf Ihrem Konto höher ausfallen. Um wie viel hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut berechnet, wie unter anderem die Bild-Zeitung berichtet.
Alleinstehende werden demnach bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.000 bis 7.000 Euro um etwa 34 Euro entlastet. Bei Familien mit zwei Kindern beträgt die Entlastung bei einem Bruttomonatslohn von 3.000 Euro rund 62 Euro. Bei einem Monatsbruttogehalt von 3.500 bis 8.000 Euro sind es zusätzlich rund 68 Euro netto.
Finanzen 2025/26 – die Freibeträge in den kommenden beiden Jahren
Grundsätzlich werden die Steuerfreibeträge regelmäßig angehoben. Hintergrund ist das Existenzminimum. Das wird regelmäßig neu berechnet und die Steuerfreibeträge entsprechend angepasst. Für die beiden nächsten Jahre sind vom Bundesfinanzministerium erneute Anhebungen der Freibeträge geplant. Der Grundfreibetrag soll im kommenden Jahr um weitere 312 Euro steigen und dann bei 12.096 Euro liegen. 2026 ist eine Erhöhung um 288 Euro vorgesehen, auf dann 12.348 Euro.
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Beim Kinderfreibetrag steht für 2025 bereits eine Erhöhung um 60 Euro auf 6.672 Euro fest. Für 2026 plant Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dann eine Erhöhung um 156 Euro auf 6828 Euro. Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Zwar steigen die Freibeträge, gleichzeitig sollen im kommenden Jahr jedoch auch die Krankenkassenbeiträge höher ausfallen als gedacht.