Windkraftausbau im Oberland: Nicht einmal zwei Prozent kommen infrage – Vorranggebiete vor allem im Norden
Die Region Oberland muss Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausweisen. Nur 1,81 Prozent der Fläche kommen infrage, weitere Entscheidungen werden 2025 getroffen. Die Windkraft polarisiert aus unterschiedlichen Gründen.
Bad Tölz-Wolfratshausen – Auch die Region Oberland mit ihren 446 000 Einwohnern muss zur künftigen Energieversorgung Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausweisen. Das heißt, sie muss zunächst untersuchen, wo überhaupt Windräder stehen könnten. Nach der Sitzung des Planungsausschusses am Montag im Tölzer Landratsamt steht fest: Nur noch 1,81 Prozent der insgesamt fast 4000 Quadratkilometer Fläche kommen infrage, wobei man sich noch einen „Puffer“ von 0,6 Prozent offen hält. Allerdings ist noch nichts in Stein gemeißelt, im ersten Quartal 2025 sollen weitere Weichen gestellt werden.
Windkraft polarisiert: Landkreise im Oberland leisten Beitrag durch Wasserkraft
Die Windkraft polarisiert aus unterschiedlichen Gründen. Während etwa die oftmals schon stark „verspargelten“ nordbayerischen Landkreise der Meinung sind, auch der Süden müsse hier seinen Betrag leisten, verweist der Verbandsvorsitzende, der Tölzer Landrat Josef Niedermaier, auf die hiesige Wasserkraft. Durch sie werde ebenfalls viel Energie gewonnen, sie habe aber auch einen wesentlichen Eingriff in die Natur und die Landschaft mit sich gebracht. So waren sich denn auch die Mitglieder des Planungsausschusses einig, dass dieser Beitrag bei der künftigen Entwicklung berücksichtigt werden müsse.
Den Ausschussmitgliedern hatten zuvor die Regionsbeauftragte bei der Regierung von Oberbayern, Cornelia Drexl, und ihre Fach-Kollegen die Vorgehensweise zur Fortschreibung des Regionalplans in den vergangenen Monaten erläutert. Einerseits wurden Gebiete ausgeschlossen, die entweder wegen der Bebauung (wie Ortschaften) gar nicht infrage kommen, dazu zählen auch aus Gründen des Denkmalschutzes die berühmte Wieskirche oder militärische Einrichtungen wie die Kaserne in Altenstadt. Windräder werden am besten in Waldgebieten errichtet, da sich diese meist etwas abseits der Bebauung befinden. Problematisch wird es im sogenannten Alpenraum, denn jedes Windrad muss – vor allem beim Bau – durch eine bereits bestehende Lkw-taugliche Zufahrt erreichbar sein. Die darf auch nicht steiler als zwölf Prozent sein.
Vorranggebiete im Süden zwischen Loisachtal und Tegernsee
Dazu kommen Fragen des Naturschutzes, zum Beispiel die Populationen geschützter Vögel. Alle diese Parameter wurden über die Karte der betroffenen Landkreise, also Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach, gelegt. Übrig geblieben sind aktuell vor allem Flächen im Norden der jeweiligen Kreise. Dies machte eine inzwischen erstellte Karte deutlich, die anzeigt, dass Vorranggebiete im Süden des hiesigen Landkreises nur zwischen Isarwinkel und Loisachtal und dann weiter östlich in Richtung Tegernsee zu finden sind. Ob da genügend Wind weht, wurde nicht gesagt und nicht untersucht. Landrat Niedermaier meinte aber, gerade in windschwachen Gebieten seien Investoren besonders gefordert, auf die Rentabilität zu achten.
Im ersten Quartal 2025 will man die jetzt erarbeiteten Unterlagen im Ausschuss weiter beraten, einer eigenen Arbeitsgruppe erteilte man eine Absage. Ursprünglich hatte man über 3,17 Prozent der Regionsfläche diskutiert, davon lag ein Achtel im Alpenraum. In der Sitzung am Montag nahm der Planungsausschuss den Prüfbericht als Grundlage für ein Gesamtkonzept zur Kenntnis und ersucht die Regionsbeauftragte Cornelia Drexl, ein Gesamtkonzept des Regionalplans Oberland zu erstellen.
Landräte wollen Rechtssicherheit schaffen
Niedermaier verwies darauf, dass es darum gehe, Rechtssicherheit zu schaffen. Zum einen für die Gemeinden, die keine Windräder wollen, zum anderen für die, die bereits Investoren an der Hand haben. Zu letzteren zählt die Marktgemeinde Peiting im Landkreis Weilheim-Schongau, deren Bürgermeister Peter Ostenrieder wissen wollte, wie man bei aktuellen Anträgen derzeit verfahren könne. Ähnlich sah es seine Garmisch-Partenkirchener Kollegin Elisabeth Koch. Auf deren Frage sagte Niedermaier nach Rücksprache mit einem Juristen, derzeit sei noch der Regionalplan aus dem Jahr 2015 gültig. (Karl Bock)