„Danke für die tollen Fotos“ – Zettel weist Pärchen nach Schäferstündchen im Wald auf Beobachtung hin
Ein Pärchen wurde offenbar bei einem, vorsichtig ausgedrückt, intimen Moment im Wald erwischt. Der Beobachter hat wohl sogar Fotos gemacht.
Nürnberg – Ob von langer Hand geplant oder kurzerhand von der Lust übermannt: Ein Pärchen hatte wohl im Nürnberger Reichswald Sex. Und dieser Artikel beweist schon das Problem an der ganzen Sache – denn der intime Moment der Beiden blieb nicht intim. Das zeigt ein Zettel, der sich inzwischen an einem dortigen Baum befindet.
Zettel in Bayern warnt liebestolles Pärchen – „Danke für die tollen Fotos“
Die Instagram-Seite „notesofgermany“, wo regelmäßig kuriose Zettelgeschichten auch aus Bayern landen, lud Anfang September ein Foto hoch, das einen Zettel an einem Baum zeigt. Verortet wird das Ganze in den Reichswald bei Nürnberg in Mittelfranken. Der Zettel, der mit Kabelbindern an einem Baum befestigt ist, trägt den Titel: „#.....icken im Reichswald“.
Der Verfasser des Zettels scheint mit dem Schreiben nur einen Zweck zu verfolgen: Das Pärchen darauf hinweisen, dass ihr Schäferstündchen im Reichswald nicht unbeobachtet blieb. Und nicht nur das. So heißt es weiter: „Danke für die tollen Fotos“. Der Beobachter hat das Pärchen also nicht nur beim Sex beobachtet, sie wurden auch fotografiert. Anschließend weist der Verfasser des Zettels noch, versehen mit einem unschuldigen Smiley, indirekt darauf hin, dass sich die Fotos nun im Netz befinden. „Schaut gern mal rein … vielleicht erkennt ihr euch wieder“.
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Erregung öffentlichen Ärgernisses oder kriminell vom Beobachter? Diskussion im Netz
Auf Instagram sind sich die Nutzer uneins, ob die Aktion des Beobachters rechts ist oder nicht. „Das klingt extrem illegal und strafbar“, schreibt zum Beispiel ein User. Anschließend geht es darum, ob in dem Wald nicht vielleicht Überwachungskameras aufgehängt seien. Der Nutzer antwortet: „Erstens, es ist ein Wald, somit normalerweise keine Kameras. Zweitens werden zwei Strafbestände erfüllt, das Aufnehmen und der Besitz von sexuellen Inhalten ohne Einverständnis der betroffenen Personen (201 a StGB und 184k StGB) und drittens dürfen Überwachungsaufnahmen maximal der Polizei gegeben werden, hier werden sie gefühlt allen angeboten.“
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Sex im Wald: Was sagt das deutsche Recht?
In Deutschland ist Sex im Wald nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist jedoch, ob jemand dabei beobachtet werden könnte. Wird man gesehen, kann dies als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ gewertet werden, was nach §183a StGB strafbar ist. Die Strafen reichen von Geldbußen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wichtig: Auch wenn der Wald abgelegen scheint, könnten Spaziergänger, Jogger oder Förster vorbeikommen. Wer sicher gehen möchte, sollte also Orte wählen, an denen keine Gefahr besteht, dass unbeteiligte Dritte die Situation mitbekommen. Generell gilt: Diskretion ist das A und O.
Ein weiterer Nutzer vermutet vielmehr, dass der Zettel nicht ganz ernst gemeint ist, der Verfasser höchstens das Ziel hat, die Leute – die vielleicht schon öfter in dem Wald zugange waren – vom Liebesspiel im Reichswald abzuhalten. Wieder ein anderer User hat eine Vermutung, die in eine gänzlich andere Richtung geht: „Oha … ich vermute, da steckt ein bisschen Neid dahinter“. (fhz)