Neue Berechnungen für Arbeitnehmer - Fast alle verdienen 2025 weniger Geld – die einzige Ausnahme wird Sie überraschen

Grund dafür ist das „Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ (SteFeG), das zwar noch kurz vor Jahresende verabschiedet, aber nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden konnte. Inzwischen steht die daraus resultierende Bemessungsgrundlage und die Entgeltabrechnungsprogramme können – teilweise bereits für den Monat Februar, spätestens aber ab dem Monat März – die kommenden Entgeltabrechnungen auf Basis der aktuellen Gesetzeslage ausgeben. 

Mehrbelastung für Arbeitnehmer

Ein Grund zum Jubeln ist das allerdings nicht. Mit den Nachbesserungen hat der Gesetzgeber zwar noch einmal für Steuersenkungen gesorgt, ein deutlicher Anstieg der Sozialabgaben führt aber dennoch zu einer fast durchgängigen Mehrbelastung der abhängig Beschäftigten.

Die überwiegenden Minusbeträge resultieren zum einen maßgeblich aus höheren Zusatzbeiträgen in der Krankenversicherung. Diese variieren zwar von Krankenkasse zu Krankenkasse, der durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg jedoch um satte 0,8 Prozentpunkte von 1,7 auf 2,5 Prozent. Hinzu kommen ein höherer Beitrag zur Pflegeversicherung sowie deutlich angehobene Beitragsbemessungsgrenzen in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung bzw. in der Kranken- und Pflegeversicherung.

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Für wen das Nettogehalt 2025 schmaler ausfällt. Datev

Mittlere Einkommen besonders betroffen

Diese machen sich vor allem bei mittleren Einkommen bemerkbar. Die DATEV eG hat für die Konstellationen Single (Steuerklasse I), verheiratet ohne Kinder (Steuerklasse III), verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II) berechnet, wie sich die Änderungen in verschiedenen Gehaltsstufen konkret auswirken. Mit der Software des IT-Dienstleisters werden monatlich die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von mehr als 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland erstellt.

Die Gegenüberstellung zeigt, dass die Mehrbelastung über das Jahr betrachtet im unteren und mittleren Lohnbereich mit Werten im meist unteren zweistelligen Bereich noch relativ moderat ausfällt. Eine Ausnahme bilden hier die Verheirateten in Steuerklasse III, die bei einem Monatsbrutto von 2000 bzw. 2500 Euro ein Minus von 120 bzw. 150 Euro auf dem Konto haben. 

Gehaltsstufen ab 5500 und 8000 Euro fallen auf

Über alle Steuerklassen hinweg lassen sich im Vergleich zwei deutliche Stufen mit höheren Abzügen erkennen, die sich bei den Gehaltsstufen ab 5500 Euro bzw. ab 8000 Euro bemerkbar machen. Hier wirken sich die bereits erwähnten Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen aus, die jeweils zu einem deutlichen Anstieg der Werte führen. Dieser Effekt trifft insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch diese Erhöhungen erstmals auf ihr gesamtes Arbeitsentgelt die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen. 

658 Euro weniger im Jahr in der Geldbörse

So müssen Verheiratete mit einem Bruttolohn von 8500 Euro in diesem Jahr die größten Einbußen hinnehmen. Sie haben auf das Jahr gerechnet 658 Euro (ohne Kinder) bzw. 633 Euro (mit zwei Kindern) weniger im Portemonnaie.

 Es gibt aber auch klare Gewinner der aktuellen Berechnungsgrundlage: Ledige in Steuerklasse I mit einem Monatsgehalt von 7500 Euro. Sie erhalten im Jahr 2025 sogar insgesamt 110 Euro mehr und sind damit die einzige Gruppe mit einem positiven Saldo. 

Tarifeckwerte wirken sich aus

Grund hierfür dürfte eine für sie günstige Konstellation im progressiven Steuersystem mit seinen verschobenen Tarifeckwerten sein. So profitieren sie beispielsweise von der Anhebung der Freigrenze bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags.