Peter Fischl will das Baurecht für zwei identische Häuser in zwei Landkreisen verlängern. Von den Rechnungen ist er irritiert: Das Landratsamt Ebersberg verlangt das 14-Fache von der Erdinger Kreisbehörde.
Forstinning/Forstern - Die Idee ist so einfach wie genial. Peter Fischl besitzt zwei Grundstücke in Forstern und Forstinning. Auf beiden sollen einmal Doppelhäuser errichtet werden. Und zwar baugleich, um die Architektenkosten möglichst gering zu halten. Zwei Grundstücke, ein Bauplan, zweimal derselbe Preis – eine simple Rechnung. Doch so unkompliziert ist es nicht. Der Grund: Die Häuser liegen in verschiedenen Landkreisen.
Vor mittlerweile sechs Jahren ließ Peter Fischl gemeinsam mit seiner Ehefrau Veronika ein Doppelhaus für ein Grundstück an seinem Wohnort Forstern, Kreis Erding, entwerfen und genehmigen. Dann, zwei Jahre später, kommt er gemeinsam mit seinem Bruder Stephan in den Besitz eines weiteren Grundstücks, diesmal in seiner Heimatgemeinde Forstinning.
Kostenrahmen 40 bis 10 000 Euro
Kurzerhand recycelt Fischl den Forsterner Entwurf und reicht abermals die gleichen Baupläne ein. Auch in Forstinning folgt ein Okay für das Haus mit Pultdach. Die Gebühren für die Baugenehmigungen sind an beiden Orten in etwa gleich hoch, rangieren um die 2200 Euro. Die Familie ist zufrieden, hat sich das Baurecht gesichert, jeweils ein bestehendes Haus abzureißen und durch Doppelhäuser zu ersetzen. „Wir könnten sofort loslegen, wenn wir wollten“, sagt der Vater eines erwachsenen Sohnes. Aber noch sei man nicht so weit.
Verwaltungsakt kostet in Ebersberg das 14-Fache
Also entscheidet Fischl sich, beide Genehmigungen zu verlängern. Doch mit einem hat er nicht gerechnet: Für diesen Verwaltungsakt soll er an einem Ort sage und schreibe 14-mal soviel zahlen wie am anderen. Während das Landratsamt Erding ihm eine Rechnung über 103 Euro schickt, verlangt Ebersberg gut 1400 Euro. Die Bayerische Gebührenordnung sieht für diesen Vorgang einen Kostenrahmen zwischen 40 und 10 000 Euro vor.
(Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s jetzt auch in unserem regelmäßigen Ebersberg-Newsletter.)
Peter Fischl traut seinen Augen nicht, als er die Beträge vergleicht. „Es ist ein und dasselbe Haus und dann so ein eklatanter Unterschied“, sagt er kopfschüttelnd. „Das kann ich nicht nachvollziehen. In meinen Augen ist das pure Abzocke!“ Fassungslos wendet er sich an den Ebersberger Landrat Robert Niedergesäß, fordert eine Erklärung, warum vermeintlich derselbe Vorgang in Ebersberg um ein Vielfaches teurer ist als in Erding.
60 Prozent der ursprünglichen Genehmigungsgebühr
In Ebersberg würden in der Regel 60 Prozent der ursprünglichen Genehmigungsgebühr angesetzt, erklärt der Landrat in seiner unserer Zeitung vorliegenden Antwort. Niedergesäß begründet dies mit dem „angefallenen Verwaltungsaufwand“. Die Verlängerung sei „inhaltlich eine Neugenehmigung auf der Grundlage vorhandener Unterlagen“, womit auch eine erneute Prüfung des Bauantrags einhergehe.
Meine News
In meinen Augen ist das reine Abzocke.
„Die Formulare kamen nach einer Woche schon wieder zurück aus Ebersberg“, sagt indes Fischl, „so viel Verwaltungsaufwand kann‘s also gar nicht gewesen sein“. Aus dem Erdinger Landratsamt teilt man auf eine Anfrage unserer Zeitung mit, dass die Verlängerung der Baugenehmigung in Forstern „mit einem sehr geringen Verwaltungsaufwand verbunden“ gewesen sei.
Bauherr: „Das muss öffentlich gemacht werden“
Wie kommt es also zu diesem auffällig großen Unterschied? Ist eventuell einer der Behörden ein Fehler unterlaufen? „Nein“, heißt es dazu aus beiden Ämtern. Eine Ebersberger Sprecherin erklärt: „Die vom Landratsamt festgesetzte Gebühr, die sich im unteren Drittel der Rahmenhöchstgebühr bewegt, ist nicht überhöht, sondern der Sachlage angemessen.“ Und ihre Erdinger Kollegin vermutet, „dass sich die bauplanungsrechtliche Ausgangssituation des Bauvorhabens im Landkreis Ebersberg anders als in Erding gestaltet.“
Fischl ist jedenfalls sauer. „Das muss öffentlich gemacht werden!“, schimpft er. Schließlich sei es ein ungewöhnlicher Sonderfall, dass ein identisches Bauvorhaben die Arbeit von zwei Landratsämtern so vergleichbar mache. Mit ärgerlichem Blick schielt er auf Politiker, die proklamieren, dass Bauen erschwinglicher werden müsse. „Wenn ich schon 1400 Euro für eine Baurechtsverlängerung zahlen muss, was bitteschön ist da erschwinglich?“