Frist zur Maro-Rettung abgelaufen: Das sagt der Insolvenzverwalter

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Auch die 24 Mietparteien im Maro-Mehrgenerationenhaus in Wolfratshausen sind von der Insolvenz der Ohlstädter Genossenschaft betroffen. © Archiv

Die Frist zur Rettung der insolventen Maro-Genossenschaft endete am 10. November. Nun zieht der Insolvenzverwalter Bilanz.

Wolfratshausen/Dietramszell – Das für die Rettung der insolventen Maro-Genossenschaft benötigte frische Eigenkapital steht zur Verfügung: „Die erforderliche Summe von rund vier Millionen Euro wurde übertroffen“, so Insolvenzverwalter Ivo-Meinert Willrodt. Am Sonntag war die Frist abgelaufen, „wir haben aktuell 4,347 Millionen Euro an Rettungskapital eingesammelt“, bilanziert der Sanierungsexperte. Das erklärte Ziel sei „voll erreicht“. Die Summe, die in Einzelbeträgen in den vergangenen Wochen auf ein Treuhandkonto überwiesen worden ist, „erlaubt es uns, den Insolvenzplan nun bei Gericht einzureichen“. Voraussetzung ist laut Willrodt, dass die Mitgliederversammlung am 14. November den „Fortsetzungsbeschluss“ beschließt.

„Maro 2.0“ soll auf solides finanzielles Fundament gestellt werden

Die in Ohlstadt beheimateten Genossenschaft, die in Wolfratshausen ein Mehrgenerationenhaus und in der Gemeinde Dietramszell eine Demenz-WG gebaut hat, musste im März wie berichtet angesichts ihrer Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Mindestens vier Millionen neues Eigenkapital wurden benötigt, um die Maro nicht abwickeln zu müssen. Vorbehaltlich der Prüfung des Amtsgerichts München und der Zustimmung der Gläubigerversammlung verfolgen Willrodt und sein Team das Ziel, die Maro ab 2025 auf ein solides finanzielles Fundament zu stellen. „Dies stellt den Grundstein einer erstarkten und neu strukturierten Genossenschaft dar“, so Willrodt in einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung.

„Alle bewohnten Anlagen bleiben im Bestand erhalten.“ 

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Die „Maro 2.0“ soll laut dem Insolvenzverwalter durch die Mieteinnahmen aus allen Liegenschaften der Genossenschaft finanziert werden. Willrodt: „Alle bewohnten Anlagen bleiben im Bestand erhalten.“ Das sei unter anderem Banken, Stiftungen und Privatpersonen zu verdanken, die „Rettungszahlungen“ geleistet beziehungsweise Bürgschaften übernommen haben. Willrodt: „Durch Bürgschaften aus dem Solidaritätsfonds des VdW – Verband bayerischer Wohnungsunternehmen – war es rund 20 bayerischen Wohnungsbaugenossenschaften möglich, sich gleichfalls mit hohen Rettungsbeiträgen an der Sanierung zu beteiligen.“ cce

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