Netflix verliert Prozess: Millionen Kunden könnten Geld zurückfordern – was Sie wissen müssen
Netflix musste nach mehreren Preiserhöhungen in den letzten Jahren vor Gericht. Die dortige Entscheidung könnte Auswirkungen auf Millionen Kunden haben.
München – Kunden von Netflix, dem weltweit führenden Streamingdienst, sahen sich in den letzten Jahren mehrfach mit Preiserhöhungen konfrontiert. Diese landeten schließlich vor Gericht, die Entscheidung könnte eine Rückzahlung für Sie bedeuten.
Preiserhöhungen der letzten Jahre: Amtsgericht Köln entscheidet gegen Netflix
Im Mittelpunkt des Prozesses standen die Preisanpassungen von Netflix in den Jahren 2017, 2019 und 2022. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtete unter anderem über das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15. Mai 2025. Das Gericht stellte fest, dass „die Preiserhöhungen für die monatlichen Nutzungsentgelte der Beklagten unwirksam sind und der Kläger zur Zahlung dieser Beitragserhöhungen nicht verpflichtet ist.“
Netflix hatte die Kosten für das Premium-Abo in den genannten Jahren jeweils um zwei Euro erhöht. Vor Dezember 2017 lag der Preis bei 11,99 Euro, während er 2022 auf 17,99 Euro gestiegen war. Das Amtsgericht Köln entschied: „Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 191,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2022 zu zahlen.“ Diese Erhöhungen waren ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgt und somit unrechtmäßig. Auch eine Preiserhöhung bei Amazon sei laut Gerichtsurteil ungültig gewesen.
Niederlage für Netflix: Kunden könnten Geld zurückfordern
Das Urteil hob hervor, dass der Netflix-Kunde den Preisanpassungen nie zugestimmt hatte. Für eine rechtmäßige Erhöhung wäre ein gültiges Angebot erforderlich gewesen. Die genutzten Pop-up-Fenster mit einem Zustimmungsbutton stellten kein solches Angebot dar. Auch die Änderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden als unzulässig bewertet.
Das Amtsgericht Köln bestätigte zudem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Eine unwirksame Preisanpassungsklausel wird nicht durch ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht legitimiert. Die Verbraucherzentrale NRW betonte, dass es sich bei diesem Urteil zunächst um einen Einzelfall handelt.
So können Sie prüfen, ob Sie ebenfalls betroffen sind:
- Prüfen Sie Ihre Abo-Historie
- Vergleichen Sie Ihre Zahlungen
- Berechnen Sie Ihren Rückzahlungsanspruch
- Reichen Sie Ihre Rückforderung ein
Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Kunden nach einer ungültigen Preiserhöhung aktiv werden. Voraussetzung ist, dass das Abo zu einem niedrigeren Preis abgeschlossen wurde und keine Zustimmung zu späteren Erhöhungen vorlag. Sollte dies anderen Kunden widerfahren sein, könnte das Urteil des Amtsgerichts Köln auch für sie von Vorteil sein. Eine Auszahlung durch Netflix ist jedoch nicht garantiert. (rd)