Nach Anwohner-Klage: Gerichtsurteil macht Weg frei für Supermarkt

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Noch liegt es brach: Das Baugrundstück für einen Lebensmittelmarkt Ecke Leibstraße und Wasserburger Landstraße (B304). © Sabina Brosch

Gegen einen Supermarkt in der Nachbarschaft hatten Anwohner in Haar geklagt. Ein Urteil macht den Weg für den Laden nun aber frei. Der Bauherr nimmt die Pläne an der Leibstraße wieder auf.

Für die Bebauung des Grundstücks Ecke Leibstraße und Wasserburger Landstraße in Haar steht alles wieder auf Anfang. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts macht den Weg für den Bau eines Supermarktes frei. So kommt wieder Schwung in die Pläne, dass sich an der Ecke Leibstraße und B304 ein Lebensmittelmarkt niederlässt. Wann genau, das lässt sich noch nicht sagen. Denn die Planungen ruhten aufgrund einer Klage der Anwohner.

Mehrere Interessenten

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans stammt aus dem Jahr 2019. Seither habe sich viel getan, sowohl auf dem Mietmarkt als auch im Bausektor, erklärt Susanne Rießle von der R&G Immobilien GmbH, die das Objekt als Bauherr betreut. „Es gibt auch heute noch oder wieder mehrere Optionen“, sagt sie. Sprich: mehrere Interessenten, die auf das Grundstück ein Auge geworfen haben. Als erstes heißt es jedoch, Angebote und Preise von Architekten und Firmen einholen, sich dann mit den bauwilligen Interessenten zusammensetzen und mit ihnen zu den aktuellen Konditionen verhandeln.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan aus dem Jahr 2019 beinhaltet einen Supermarkt im Erdgeschoss sowie elf Wohnungen darüber. Hinzu kommt eine Tiefgarage mit 45 Stellplätzen und 40 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Ein Vorhaben, das die Gemeinde ausdrücklich begrüßt und das als „große Chance gesehen wird“, da die Gemeinde mit der Ansiedlung des Supermarkts eine Lücke in der Nahversorgung zu schließen hofft. Zudem würde die Leibstraße gestärkt werden.

Das Vorhaben stieß aber bei den unmittelbaren Nachbarn auf wenig Gegenliebe. Sie bemängelten neben Verfahrensfehlern bei der Auslegung, dass die fußläufige Versorgung eine vorgeschobene Begründung sei, und durch die Vergrößerung des Einzugsradius auf 1500 Meter die tatsächliche Absicht, nämlich die Abschöpfung von Kaufkraft auch aus der weiteren Umgebung, erkennbar sei. Das Vorhaben sei dadurch in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig.

Anwohner zogen vor Gericht

Wünschenswert sei vielmehr, so führten die Nachbarn aus, die Ansiedlung eines Vollsortimenters in der Ortsmitte. Ferner spreche der Versiegelungsgrad gegen die gemeindlichen Leitlinien hinsichtlich Klimaschutz und Biodiversität. Der ausgelöste Verkehr sei unverträglich für die Gegend, das Argument einer zentrumsnahen Versorgung reiche nicht aus, um eine Überschreitung der maximalen Geschossfläche zu rechtfertigen. Die vorgesehene Einhausung auf 23 Meter Länge und bis zu fünf Metern Höhe erfolge ohne Abstand zur Grundstücksgrenze und lasse befürchten, dass eine ausreichende Belichtung und Besonnung nicht mehr gewährleistet sei. Die Anwohner fürchteten, eingemauert zu werden. Es ging vor Gericht.

Richter folgt Argumenten der Kläger nicht

Nach einer Ortsbegehung des Verwaltungsgerichts in diesem Sommer Jahres herrscht nun Klarheit. Richter Korbinian Heinzeller sah keinen Grund, der gegen eine Baugenehmigung sprechen würde. Die Abstände seien eingehalten, Nachtlärm nicht zu erwarten, da zu diesen Zeiten kein Betrieb des Lebensmittelmarktes vorgesehen sei. Dass der Verkehr so zunehmen werde, dass die Leibstraße ihn nicht mehr aufnehmen könne, sei nicht garantiert.

Damit ist der Weg wieder frei für den Supermarkt – aber es kann noch dauern. „Natürlich haben wir nicht alles liegen lassen“, sagt Susanne Rießle. Einen Zeitpunkt, wann sich etwas Sichtbares auf dem Grundstück tut, „den gibt es noch nicht“.

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