Der große Überblick: Alles Wissenswerte zur Bundestagswahl 2025
Der Countdown läuft: Am 11. Dezember will Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage beantragen. Am 16. Dezember kommt es zur Abstimmung im Bundestag. Verliert Scholz wie geplant die Vertrauensfrage, so soll am 23. Februar 2025 ein neuer Bundestag gewählt werden. Wir erklären die Fakten.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Anders als zuletzt bei der Europawahl dürfen 16- und 17-Jährige nicht wählen. Die Zahl der Wahlberechtigten in Deutschland steht noch nicht amtlich fest, bei der letzten Bundestagswahl 2021 waren es 61,18 Millionen. In Bayern dürfte es gut 9,4 Millionen Wahlberechtigte geben (bei der Landtagswahl im Oktober 2023 waren es 9,43 Millionen), in München rechnet das Kreisverwaltungsreferat KVR mit rund 920 000 Wählern.
Wie viele Bundestagssitze wird es geben?
Nach dem 2023 geänderten Bundeswahlgesetz ist die Zahl der Abgeordneten auf 630 gedeckelt. Derzeit sind es noch 736 Abgeordnete.
Welche Parteien treten an?
Neben den etablierten Parteien von CSU bis Grüne auch das neu gegründete Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sowie unzählige Kleinparteien, sofern sie in der Kürze der Zeit noch die notwendigen Unterstützungsunterschriften zusammenbekommen. Formell ist es kompliziert: Das Bundesinnenministerium muss bestimmte Fristen im Wahlgesetz und der Bundeswahlordnung verkürzen, damit die Wahl am 23. Februar stattfinden kann. Letzte Frist über die Entscheidung über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen ist dann der 30. Januar 2025, teilt die Pressestelle der Bundeswahlleiterin mit.
Wie viele Wahlkreise gibt es?
Die Zahl der Wahlkreise in Deutschland beträgt 299. In Bayern sind es 47, einer mehr als bei der Wahl 2021. Der neue Wahlkreis 255 Memmingen-Unterallgäu besteht aus der Stadt Memmingen, dem Landkreis Unterallgäu und einigen weiteren Gemeinden. Die anderen Wahlkreise bleiben im Vergleich zu 2021 unverändert.
Wie viele Kreuzchen kann ich machen?
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Erststimme für den Kandidaten im Wahlkreis, die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
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Kann man schon Briefwahl beantragen?
Grundsätzlich ist das schon möglich, bevor man eine Wahlbenachrichtigung erhält. Aber die Unterlagen sind noch nicht gedruckt, da überhaupt noch nicht feststeht, welche Parteien antreten. Das wird erst im neuen Jahr der Fall sein. „Ein genaues Datum, ab wann die Beantragung der Briefwahl möglich sein wird, steht noch nicht fest“, teilt zum Beispiel das Münchner KVR mit.
Sind Wahlmaschinen wie in den USA erlaubt?
Nein, das hat das Bundesverfassungsgericht 2009 untersagt. Gewählt wird ausschließlich mit Stift und Papier.
Wie werden die Stimmen gewichtet?
Entscheidend ist zunächst die Zweitstimme. „Jede Partei erhält die ihr nach dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis zustehende Sitzzahl“, erklärt der Landeswahlleiter auf Anfrage. „Diese Sitze werden dann auf die Landeslisten der jeweiligen Partei anhand ihrer jeweiligen Anteile an dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis verteilt.“ Danach wird die Reihenfolge bestimmt: Siegreiche Wahlkreisbewerber werden bei der Vergabe der Sitze zuerst berücksichtigt. Stehen danach der Landesliste der Partei weitere Sitze zu, werden diese an die Listenbewerber entsprechend ihrer Reihenfolge vergeben. Für die CSU wird zum Beispiel spannend, ob schon als Agrarminister ausgerufene Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbands, so in den Bundestag einziehen kann. Er tritt in keinem Wahlkreis als Direktkandidat an, sondern nur auf der CSU-Liste.
Was ist, wenn eine Partei mehr Direktmandate erobert als ihr nach der Zahl der Zweitstimmen an Sitzen zustehen?
Die Wahlkreisbewerber mit den geringsten Erststimmenanteilen erhalten keinen Sitz zugeteilt, auch wenn sie ihren Wahlkreis gewonnen haben.
Gibt es die Fünf-Prozent-Hürde noch?
Grundsätzlich schon. Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, bekommen keinen Sitz im Bundestag.
Was ist die Grundmandatsklausel?
Mit der Grundmandatsklausel können Parteien die Fünf-Prozent-Hürde umgehen. Vor allem die Linke und die Freien Wähler bauen auf eine Regelung, wonach Parteien bei der Sitzzuteilung auch berücksichtigt werden, wenn sie in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen ergattern. Wie viele Abgeordnete es genau sind, hängt vom Zweitstimmenergebnis bundesweit ab. Bei den FW treten etwa Hubert Aiwanger (Rottal-Inn) und zwei Landräte in Landshut und im Oberallgäu als aussichtsreiche Direktkandidaten an. Rechenexempel: Gewinnen diese drei und holen die FW bundesweit ein Prozent, dann würden sechs Abgeordnete insgesamt in den Bundestag einziehen. Die Linken hoffen auf einen ähnlichen Effekt, für sie tritt unter anderem der „Promi“ Gregor Gysi in Berlin direkt an.
Was ist, wenn eine Partei nur ein oder zwei Direktmandate holt, im Übrigen aber unter der Fünf-Prozent-Hürde bleibt?
Dann zieht keiner in den Bundestag ein. Dass Hubert Aiwanger, falls er als Einziger bei den FW sein Direktmandat gewinnt, allein nach Berlin geht, ist also auszuschließen.
Welche bekannten Politiker scheiden aus?
Die CSU-Promis Peter Ramsauer (Traunstein) – seit 1990 im Bundestag und dienstältester Abgeordneter – sowie Hans-Peter Friedrich (Hof) treten nicht mehr an. Andreas Scheuer hat sein Mandat bereits niedergelegt. Auch Max Straubinger (Rottal-Inn) hört auf. Bei den Grünen treten Transfrau Tessa Ganserer (Nürnberg), Ekin Deligösz (Neu-Ulm) und Beate Walter-Rosenheimer (Fürstenfeldbruck-Dachau) nicht mehr an. Bei der SPD zieht sich Claudia Tausend (München-Ost) zurück. Insgesamt sind es bundesweit über 100 Abgeordnete, die ausscheiden, darunter auch Cem Özdemir und Renate Künast (beide Grüne), Michael Roth, Michelle Müntefering und Kevin Kühnert (alle SPD), Helge Braun, Marco Wanderwitz und Hermann Gröhe (alle CDU), Petra Pau und Gesine Lötzsch (beide Linke).