81-Jährige zahlt 258 Euro Bußgeld in Schweizer Bahn, weil „Heidi“ statt „Heidemarie“ auf dem Ticket steht
Weil ihr Spitzname auf dem Zugticket stand, sollte eine ältere Dame in der Schweizer Bahn ein saftiges Bußgeld zahlen. Ein Mitreisender übernahm die Kosten aus Scham.
Eine 81-jährige Deutsche musste in der Schweiz ein Bußgeld von 252 Franken (ca. 258 Euro) zahlen, weil auf ihrem Zugticket der Name „Heidi“ anstatt ihres offiziellen Namens „Heidemarie“ vermerkt war. Der Vorfall ereignete sich am 18. Juni während einer Zugreise von Freiburg im Breisgau nach Wien.
Name auf SBB-Ticket stimmt nicht mit dem auf Personalausweis überein

Nach dem Passieren von Basel überprüfte ein Mitarbeiter der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) das ausgedruckte Ticket und den Personalausweis des Ehepaars, wie die Schweizer Zeitung Tagesanzeiger von dem Vorfall berichtet. Dabei stellte er fest, dass der Name auf dem Ticket nicht mit dem im Ausweis übereinstimmte. Die betroffene Frau, die den Kurznamen „Heidi“ bevorzugt, hatte ihr Ticket entsprechend ausgestellt. Doch der SBB-Mitarbeiter erklärte das Ticket als ungültig, da auf dem Ausweis „Heidemarie“ stand.
Mitreisender zahlt Bußgeld für ältere Dame
Die 81-Jährige und ihr Ehemann waren fassungslos und beharrten darauf, ihre Tickets bezahlt zu haben. Trotz ihrer Erklärungen wurden sie wie Schwarzfahrer behandelt. Dies zog die Aufmerksamkeit anderer Passagiere auf sich.
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Ein Mitreisender fühlte sich durch das Verhalten des Kontrolleurs beschämt. Gegenüber dem Tagesanzeiger sagte er: „Alle fanden, das geht doch nicht“. Als der SBB-Mitarbeiter drohte, in Zürich die Polizei zu rufen, entschied sich der Zuggast, die Strafe von 252 Franken zu übernehmen, um dem Ehepaar weiteren Ärger zu ersparen. Er erklärte: „Ich glaube, es war dem SBB-Angestellten etwas peinlich“.
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SBB entschuldigt sich für Unannehmlichkeiten
Nach dem Umstieg in Zürich wurde das Ehepaar erneut von einem SBB-Angestellten kontrolliert, diesmal jedoch ohne Probleme. Die 81-Jährige berichtete dem Nachrichtenportal Nau.ch zufolge, dass sie die weitere Reise nach Wien dennoch nicht mehr genießen konnte. Gegenüber dem Tagesanzeiger erklärte ein Sprecher der SBB: „Wir möchten uns beim betroffenen Ehepaar für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Es war nicht die Absicht des Kundenbegleiters, dass sie sich ungerecht behandelt fühlten“.
Das Ehepaar meldete den Vorfall bei der SBB, in der Hoffnung, dass der hilfsbereite Mitreisende sein Geld zurückbekommt. Ein Sprecher der SBB kündigte laut Nau.ch an, mit dem Zuggast Kontakt aufzunehmen und „die Angelegenheit zu regeln“. Bezüglich unterschiedlicher Namen auf Ticket und Ausweis erklärte die SBB dem Portal zufolge: „Ist die Identifikation aufgrund eines Kurznamens nicht eindeutig möglich, hilft im Normalfall das Geburtsdatum.“ Auf den Schweizer E-Tickets sei dieses vermerkt.