Schwarzfahren mit Bus und Bahn: Welches Bußgeld auf Sie zukommen kann
Nur mal eben eine Station fahren – dafür braucht man doch keinen Fahrschein, oder? Doch – wenn Sie kontrolliert werden, müssen Sie zahlen.
Wenn Sie in Bussen und Bahnen ohne ein gültiges Ticket unterwegs sind und kontrolliert werden, haben Sie ein Problem. Dann müssen Sie mit einem sogenannten „erhöhtem Beförderungsentgelt“ rechnen, informiert die Schlichtungsstelle Nahverkehr auf der eigenen Webseite. Mit welchen Folgen Sie rechnen können, wenn Sie schwarzfahren.
Bußgelder fürs Schwarzfahren: 60 Euro als erhöhtes Beförderungsentgelt

Die Hinweise in den Verkehrsmitteln, dass das Fahren ohne Fahrkarte 60 Euro Gebühr nach sich ziehen kann, kennen Sie sicherlich. Damit ist das erhöhte Beförderungsentgelt gemeint. Allerdings ist es, wenn Sie wiederholt auffallen, auch möglich, dass Sie aufgrund des Schwarzfahrens angezeigt werden. Dann ist dem Bußgeldkatalog zufolge eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. Daraus wird deutlich, dass es sich beim Schwarzfahren um keine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt. Schwarzfahren bei der Deutschen Bahn kostet dem Portal zufolge das doppelte des Fahrpreises, aber mindestens 60 Euro.
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Wie läuft die Kontrolle ab?
Wenn Sie beim Schwarzfahren erwischt werden, nehmen die Kontrolleure in der Regel Ihre Personendaten auf. Dabei geben Sie unter anderem auch Ihre Adresse an, dies ist wichtig, um den Schriftverkehr, der folgt, abwickeln zu können. Sollten Sie sich nicht ausweisen können, kann die Polizei zur Feststellung der Personalien hinzugezogen werden. Rechtsanwalt Steffen Dietrich empfiehlt auf Schwarzfahren-Berlin, dass Sie nur Ihren Namen und Ihre Adresse mitteilen sollten. Ebenso sollten Sie „verbale oder physische Auseinandersetzungen“ vermeiden, um einer höheren Strafe zu entgehen.
Was Sie beim Ticketkauf beachten müssen, um möglichst viel Geld zu sparen, fünf Tipps helfen Ihnen dabei.
Was tun, wenn ich mein Ticket vergessen habe?
Ist Ihr Smartphoneakku leer und Sie können das Deutschlandticket nicht vorzeigen oder Sie haben ein anderes personalisiertes Ticket versehentlich nicht dabei, haben Sie die Möglichkeit, dieses nachzureichen. Sie bekommen eine Bescheinigung und haben dann innerhalb der angegebenen Frist Zeit, Ihr Ticket bei dem betroffenen Verkehrsunternehmen vorzuzeigen. Damit kommen Sie um die 60 Euro herum, Sie zahlen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro, informiert die Schlichtungsstelle Nahverkehr.