Ein Jahr Haft - Mann will Wehrplicht umgehen und nimmt 20 Kilogramm zu

Ein Gericht in Südkorea hat zwei Männer wegen Verstößen gegen das Wehrdienstgesetz verurteilt, wie die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) berichtet. Der Hauptbeschuldigte soll absichtlich über 20 Kilogramm zugenommen haben, seinen Dienst in nicht-militärischen Einrichtungen leisten zu können. Das Gericht bestraft ihn mit einer einjährigen Haftstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist.

Gewichtszunahme als Methode zur Umgehung des Militärdienstes

Der Mann, dessen Name nicht genannt wird, wog laut AP bei einer Musterung im Jahr 2017 gute 83 Kilogramm bei einer Körpergröße von 169 Zentimetern. In der Folge habe Beschuldigte seine Nahrungsaufnahme verdoppelt und einen Nebenjob als Zusteller gekündigt, um absichtlich sein Körpergewicht zu erhöhen.

Bei drei körperlichen Untersuchungen zwischen 2022 und 2023 brachte der Mann jeweils 102 bis 105 Kilogramm auf die Waage. Zudem habe er, so der Vorwurf des im Prozess laut der Nachrichtenagentur, vor den Prüfungen viel Wasser getrunken, um sein Gewicht zusätzlich zu erhöhen. Der Beschuldigte hat laut dem Gerichtsurteil versichert, seine militärische Pflicht zu erfüllen.

Wehrpflicht in Deutschland aktuell nur ausgesetzt

Der südkoreanische Staat unterhält ein Wehrpflicht-Modell, um sich vor der Bedrohung durch den kommunistischen Norden zu schützen. In Deutschland müssen junge Männer seit 2011 nicht mehr ihren Dienst an der Waffe leisten. Doch die Wehrpflicht ist momentan nicht abgeschafft, sondern ausgesetzt. Was das bedeutet, erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung:

  • Rechtslage: Die Wehrpflicht ist in Deutschland durch Artikel 12a des Grundgesetzes und durch das Wehrpflichtgesetz geregelt. Seit dem Jahr 1956 sind Männer zwischen 18 und 45 Jahren wehrpflichtig.
  • Rekruten: Zwischen 1956 und 2011 waren Männer zum sechsmonatigen Grundwehrdienst verpflichtet. Frauen konnten nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden, müssten aber im Verteidigungsfall Sanitätsdienst leisten.
  • Verteidigungsfall: Wenn der Bundestag den Verteidigungsfall ausruft, können Männer zwischen 18 und 60 Jahren eingezogen werden. Auch ausgemusterte und Kriegsdienstverweigerer müssen dann nicht-militärische Dienste leisten.
  • Kriegsdienstverweigerung: Eine Dienstpflicht besteht für alle, die für tauglich befunden wurden. Allerdings können Rekruten den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern.
  • Freiwilliger Wehrdienst: Nach der Aussetzung setzte die Bundeswehr auf Freiwilligkeit. Allerdings fehlt es dem Militär an Personal, weshalb über eine Wiedereinführung der Wehpflicht diskutiert wird.

Pistorius plant Militärdienst-Reform: Wer ist betroffen?

Um die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr zu sichern, plant Verteidigungsminister Pistorius eine Reform der Wehrpflicht. Diese wurde am 6. November vom damaligen Bundeskabinett beschlossen. Laut einem Bericht des MDR pocht der SPD-Politiker darauf, seine Pläne trotz Ampel-Aus mit Stimmen der Union umzusetzen. Diese fordere jedoch eine komplette Wiedereinführung. 

Der Ampel-Plan zum Auswahlwehrdienst kombiniert freiwillige und verpflichtende Elemente. Jeder junge Mann ab 18 Jahren müsste einen Fragebogen ausfüllen, um sein Interesse an der Bundeswehr zu bekunden. Falls nicht genügend Freiwillige gefunden werden, sollen verpflichtende Maßnahmen ergriffen werden.

Zahl der Kriegsdienstverweigerer wächst

Sollte sich die Union durchsetzen, gilt erneut, was bis 2011 Praxis war. Dann wäre ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung erneut die einzige Möglichkeit, keinen den Dienst an der Waffe leisten zu müssen. Die Zahl der eingegangenen Anträge wächst stetig.

2023 beantragten insgesamt 1609 Wehrfähige eine Kriegsdienstverweigerung. Von diesen dienten 178 bereits und 835 wollten von Beginn an nicht zur Waffe greifen. Bis zum 31. August 2024 gingen bereits 2053 Anträge ein, darunter 92 von aktiven Soldaten und 693 durch Reservisten. 1268 Anträge kamen von Ungedienten. 2023 wurden 126 Anträge abgelehnt.