Nach Anschlag in München: Betonpoller sollen „Penzberg ist bunt“-Demo am Stadtplatz schützen
Nach dem Anschlag in München hat die Stadt Penzberg das Sicherheitskonzept für die „Penzberg bleibt bunt“-Demonstration am Samstag geändert. Nun werden Betonpoller am Stadtplatz aufgestellt.
Penzberg - Nach dem Anschlag auf eine Verdi-Kundgebung in München am Donnerstag, 13. Februar, hat die Penzberger Stadtverwaltung ihr Sicherheitskonzept für die geplante „Penzberg bleibt bunt!“-Demonstration am Samstag, 15. Februar 2025, nochmals modifiziert. Das teilte das Rathaus am Donnerstagabend mit.
Betonpoller am Rande des Stadtplatzes
In Absprache mit dem städtischen Ordnungsamt, dem Landratsamt sowie der Polizei werden demnach Beton-Steine entlang der Bahnhofstraße sowie der Karlstraße im Stadtplatz-Bereich aufgestellt. Dadurch soll auf dem Stadtplatz ein geschützter Bereich geschaffen werden. Die Stadt hat nach eigenen Angaben den Organisatoren der Demonstration explizit geraten, die Kundgebung „statisch“ durchzuführen. So soll die Demonstration zumindest auf dem Stadtplatz verbleiben und idealerweise auf den Protestzug durch die Bahnhofstraße verzichtet werden. Dieser Empfehlung folgten die Veranstalter nach einer internen Abstimmung. Die „Penzberg bleibt bunt“-Demonstration wird demnach am Samstag ab 14 Uhr allein auf dem Stadtplatz stattfinden.
„Wir bemühen uns, maximale Sicherheit herbeizuführen“, erklärte Bürgermeister Stefan Korpan unter dem Eindruck des Anschlags in München. Gleichwohl stellte er fest, dass es eine hundertprozentige Sicherheit wohl nie geben könne. Dennoch versuche man, auch abstrakte Gefahrenlagen ernst zu nehmen und entsprechend Vorsorge zu treffen.
Auch Vorkehrungen für Gaudiwurm
Die Stadt will die Betonpoller noch am Freitag aufstellen lassen. Diese, so das Rathaus, können idealerweise gleich auch für den Gaudiwurm des Faschings (2. März) mit verwendet werden. Somit entstünde auch für das Faschingstreiben nach dem „Gaudiwurm“ ein geschützter Bereich. Zusätzlich werden Fahrzeuge auf den Zufahrtsstraßen zum Gaudiwurm aufgestellt. Aktuell befindet sich die Stadt hinsichtlich des „Gaudiwurms“ in enger Absprache mit dem Veranstalter. Darüber hinaus weist die Stadt darauf hin, dass die Vorgaben nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz sowie nach dem Waffengesetz bezüglich eines Waffenverbots (explizit auch Messer) gelten. So ist das Areal des Faschingstreibens und des Umzugs explizit eine „Verbotszone“ im Sinne des Waffengesetzes.