Wegen neuer Regelung: Millionen Menschen zahlen potenziell einen zu hohen Pflegebeitrag

  1. Startseite
  2. Verbraucher

KommentareDrucken

Seit Juli 2023 gibt es neue Regelungen zum Pflegebeitrag. Dadurch lässt sich der Beitrag deutlich senken – wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen.

Frankfurt – Jeder in Deutschland lebende Mensch benötigt eine Pflegeversicherung. Sie greift dann, wenn Menschen etwa durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden. In der Regel finanzieren sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmenden die Versicherung zu gleichen Teilen. Millionen Menschen zahlen jedoch potenziell einen zu hohen Pflegebeitrag.

Bei der Pflegeversicherung gilt es einiges zu beachten. Viele Versicherte zahlen etwa möglicherweise einen zu hohen Beitrag.
Bei der Pflegeversicherung gilt es einiges zu beachten. Viele Versicherte zahlen etwa möglicherweise einen zu hohen Beitrag. © Udo Herrmann/imago

Eltern sollen hinsichtlich des Pflegebeitrags entlasten werden

Dies hängt mit einer neuen Regelung zusammen, die seit dem 1. Juli 2023 gilt: Für Eltern gelten seitdem unterschiedliche Beitragssätze in der Pflegeversicherung. Sie hängen von der Anzahl der Kinder ab: Je mehr Kinder, desto weniger Pflegebeitrag muss gezahlt werden. „Eltern mit mehreren Kindern werden somit (...) spürbar entlastet“, erklärt das Bundesministerium für Gesundheit.

Der Beitragssatz liegt für Eltern bei maximal 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei Kinderlosen liegt er bei 4 Prozent des Bruttoeinkommens – also dem Beitragssatz plus Beitragszuschlag für Kinderlose. Der Zuschlag gilt lediglich in Ausnahmefällen nicht. Etwa dann, wenn die Versicherten jünger als 23 Jahre sind. Obwohl Eltern folglich weniger zahlen müssen, gibt es noch einen Bonus, den zahlreiche Eltern nicht in Anspruch nehmen.

Kosten für die Pflegeversicherung: Bonus wird nicht automatisch berechnet

Bei mehr als einem Kind erhalten Eltern ein weiteres Plus, durch das der Beitragssatz sinkt. Das wiederum sorgt dafür, dass deutlich mehr Netto ausgezahlt wird. Auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder zählen dazu. Während es bei dem ersten Kind keine Rolle spielt, wie alt dieses ist, greift anschließend allerdings eine erweiterte Regel: Voraussetzung für den Bonus ist, dass die Kinder unter 25 Jahre alt sind.

Hier eine Übersicht über die Beitragssätze je nach Anzahl der Kinder:

Anzahl Kinder Beitragssatz
Keine Kinder 2,3 Prozent
Ein Kind 1,7 Prozent
Zwei Kinder 1,45 Prozent
Drei Kinder 1,2 Prozent
Vier Kinder 0,95 Prozent
Fünf oder mehr Kinder 0,7 Prozent
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Hierbei wichtig zu beachten ist, dass der Bonus nicht automatisch berechnet wird. Der Arbeitgeber beziehungsweise die Pflegekasse müssen erst darüber informiert werden, wie viele Kinder die versicherte Person hat. Normalerweise erfasst der Arbeitgeber diese Informationen bei der Einstellung. Ob er die Anzahl der Kinder aber tatsächlich berücksichtigt, können Sie ganz einfach selbst überprüfen.

Rechner im Netz können Aufschluss darüber geben, wie hoch der Pflegebeitrag sein müsste

Im Internet finden sich zahlreiche Beitragsrechner. Etwa auf dem Informationsportal zum Thema private und gesetzliche Krankenkassen: Krankenkassen.de. Hier werden das monatliche Bruttogehalt, die Anzahl der Kinder und deren Alter abgefragt. Dann ermittelt der Rechner den Beitragssatz, den Sie zahlen müssen. Stimmt er nicht mit dem Wert in der Gehaltsabrechnung überein, sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der Pflegekasse nachfragen.

Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich falsche oder lückenhafte Informationen zu ihren Kindern vorliegen, gilt es, diese nachzureichen oder richtigzustellen. Wie die AOK informiert, gibt es vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 ein vereinfachtes Nachweisverfahren: Es muss lediglich das Kind sowie dessen Geburtstag gemeldet werden. Geburtsurkunde und weitere Dokumente sind in der Regel nicht nötig.

Bei zu viel gezahlten Beiträgen für die Pflegeversicherung erfolgt eine Erstattung

Wird festgestellt, dass zu viel Pflegebeitrag gezahlt wurde, wird das Geld automatisch zurückerstattet. Es ist dann kein Antrag auf Rückerstattung nötig. Allerdings wird das Geld nicht auf einen Schlag erstattet, sondern von den zukünftigen Pflegebeiträgen abzogen, bis die Summe beglichen ist.

Im Jahr 2025 könnte der Pflegebeitrag steigen. Sogar eine Beteiligung der Pflegebedürftigen an den Kosten ist im Gespräch. Derweil wird auch über die Abschaffung der Rente ab 63 diskutiert. (tt)

Auch interessant

Kommentare