Miesbachs Grundstücke nur noch in Erbpacht? Stadtrat verweigert Grundsatzbeschluss
Um sein Immobilienvermögen zu behalten, soll Miesbach Flächen nur noch im Erbbaurecht vergeben. Dieser Antrag aus der Bürgerversammlung hat nun der Stadtrat diskutiert.
Miesbach – Die Grundstücksflächen in der Kreisstadt sind begrenzt und begehrt. Deshalb hat Lisa Hilbich, Miesbachs SPD-Ortsvorsitzende, bei der Bürgerversammlung einen Kurswechsel beantragt. Der Stadtrat soll demnach Gewerbe- und Kerngebietsgrundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht vergeben. Die Folge wäre, dass die Stadt das Eigentum an den Flächen behalte und dafür einen jährlichen Erbpachtzins einnehmen könnte.
Bislang wurde je nach Situation darüber entschieden, ob ein Verkauf oder eine Vergabe im Erbbaurecht machbar und sinnvoll war. So wurde das neue Wohnbaugebiet Am Gschwendt im Rahmen von Erbpacht an den staatlichen Bauträger Bayernheim vergeben (wir berichteten).
Paul Fertl (SPD) unterstrich den Vorstoß seiner Parteigenossin und verwies auf die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt, die aktuell das Problem beim Aufstellen des Haushalts sei. Die Pachtzinseinnahmen könnten jedoch den Verwaltungshaushalt stärken. „Und wir brauchen Verbesserungen im Verwaltungshaushalt“, betonte Fertl. Denn über diesen wird der Schuldendienst einer Kommune gestemmt. Grundstücksverkäufe verbessern aus Fertls Sicht Miesbachs Situation nicht, da diese Einnahmen im Vermögenshaushalt verbucht werden.
Vorsicht bei Gewerbeflächen
Fertls Fraktionskollege Florian Perkmann warnte jedoch davor beim Verkauf von Gewerbeflächen. Es könne sonst passieren, dass dabei eine gewerbefeindliche Stimmung aufkomme. Deshalb sei es sinnvoll, auf einen Grundsatzbeschluss zu verzichten. Auch Erhard Pohl (CSU) hielt das für sinnvoll: „Es ist ja nicht so, dass wir grundsätzlich auf Erbaurecht verzichten.“ Aber geringe Erbpachteinnahmen brächten die Stadt auch nicht nach vorne. „Der Erbpachtzins muss höher sein die Zinslast, um sinnvoll zu sein“, ergänzte Stefan Griesbeck (CSU). „Dann entlastet das den Verwaltungshaushalt.“ Hinzu komme das Konkursrisiko bei Firmen.
Zweite Bürgermeisterin Astrid Güldner (Grüne) sah das Thema differenziert. Beim Wohnen sei Erbbaurecht sinnvoll, aber beim Gewerbe könne leicht die Folge sein, dass ein Objekt wegen der Restlaufzeit zur Brache werde. Sie sprach sich jedoch dafür aus, die Möglichkeiten einer Erbpacht regelmäßig zu prüfen. Dem schloss sich ihr Fraktionskollege Manfred Burger an: „Man sollte das regelmäßig prüfen. Dann gibt es eine Begründung, und oft kommt ja auch Erbbaurecht heraus.“ Was auch Florian Ruml (Freie Liste) unterstützte: „Erbbaurecht ist nachhaltiger, aber wir sollten uns nicht mit einem Grundsatzbeschluss binden.“ Klar sei jedoch, dass Grundstücke hochpreisig bleiben werden. „Wer gibt schon ein Grundstück her, wenn er nicht muss?“
Stadtrat hält an Einzelfallentscheidungen fest
Entsprechend fiel auch der Beschluss des Stadtrats aus. Bei drei Gegenstimmen wurde von einem Grundsatzbeschluss Abstand genommen. Es soll weiterhin von Fall zu Fall entschieden werden, aber die Möglichkeit des Erbbaurechts soll regelmäßig geprüft werden.
ddy