An der Kasse: Darf die Kassiererin im Supermarkt in meine Tasche schauen?

Den meisten Supermarktkunden ist es schonmal passiert: Man steht an der Kasse im Supermarkt und möchte seine Einkäufe bezahlen, da spricht die Kassiererin einen an und möchte in die Tasche schauen.

Ein unangenehmes Gefühl, das vielen Kunden unangemessen erscheint. Doch ist es überhaupt erlaubt, dass Mitarbeitende im Supermarkt einen Blick in die Tasche wirft?

Im Supermarkt: Dürfen Mitarbeiter Ihre Tasche überhaupt kontrollieren?

In Deutschland ist es grundsätzlich nicht erlaubt, dass Supermarktmitarbeiter ohne triftigen Grund eine Tasche kontrollieren. Ein solcher Eingriff würde das Persönlichkeitsrecht des Kunden verletzen, sagen Verbraucherschützer. Die einzige Ausnahme besteht, wenn ein konkreter Verdacht auf Diebstahl vorliegt. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn beim Verlassen des Geschäfts der Alarm ausgelöst wird.

Selbst wenn ein Diebstahl vermutet wird, dürfen Kassierer oder Sicherheitskräfte den Inhalt Ihrer Tasche nicht eigenmächtig durchsuchen, erklärt die Verbraucherzentrale. In diesem Fall können sie nur Ihre Personalien aufnehmen. Die einzige Institution, die berechtigt ist, in Ihre Tasche zu schauen, ist die Polizei.

Taschencheck im Supermarkt: Was passiert, wenn Sie sich der Kontrolle verweigern?

Auch wenn Sie sich weigern, Ihre Tasche vorzuzeigen, darf der Supermarkt Ihnen nicht einfach den Zutritt verwehren – allerdings besteht die Möglichkeit, ein Hausverbot auszusprechen. Dies ergibt sich aus dem sogenannten Hausrecht, das es Geschäftsinhabern erlaubt, zu entscheiden, wer ihr Geschäft betreten darf und wer nicht. 

Ein Hausverbot ist somit im Rahmen der Vertragsfreiheit möglich, doch auch diese darf nicht willkürlich oder diskriminierend ausgesprochen werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt auch hier vor unzulässigen Benachteiligungen.

Hinweise auf Taschenkontrollen: Ignorieren oder nicht?

In einigen Supermärkten finden sich Schilder, die darauf hinweisen, dass Taschen an der Kasse kontrolliert werden müssen. Diese Schilder sind jedoch rechtlich unzulässig. Auch wenn Sie solche Hinweise sehen, müssen Sie sich nicht zur Taschenkontrolle auffordern lassen.

Falls ein Mitarbeiter trotzdem auf der Kontrolle besteht, haben Sie das Recht, die Aufforderung zu ignorieren. Sollte der Druck weiterhin bestehen, können Sie sich beim Geschäftsführer beschweren. In extremen Fällen ist es sogar möglich, eine Strafanzeige wegen Nötigung zu erstatten und auf Schmerzensgeld zu klagen.

Was dürfen Mitarbeiter im Supermarkt kontrollieren?

Trotz der Einschränkungen in Bezug auf Taschenkontrollen gibt es Situationen, in denen Mitarbeiter befugt sind, Ihre Einkäufe zu überprüfen. So dürfen sie beispielsweise einen Blick in den Einkaufswagen oder den Korb werfen, da diese als Hilfsmittel des Supermarkts gelten und daher unter das Hausrecht fallen. 

An manchen Eingängen werden Kunden gebeten, ihre Taschen abzugeben. In diesem Fall müssen die Taschen jedoch sicher verwahrt oder in einem Schließfach eingeschlossen werden.