Ein Mitarbeiter einer Geretsrieder Kita wird verdächtigt, Kinder sexuell missbraucht zu haben. Nun wurde Anklage erhoben.
Geretsried – Die Staatsanwaltschaft München II hat Anklage gegen einen Mitarbeiter der Kita Kinderland am Künnekeweg erhoben. Er wird verdächtigt, Kinder sexuell missbraucht zu haben.
Erstmals hat unsere Zeitung im Juli 2024 berichtet, dass in der Geretsrieder Kita Ermittlungen laufen. Damals sprach das Polizeipräsidium Oberbayern Süd lediglich von einem „Vorfall“ und äußerte sich nicht genauer.
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Kurz nachdem die Ermittlungen öffentlich wurden, erklärte Stefan Sonntag von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd auf Nachfrage, dass es Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter gebe. Konkreter wurde er nicht. Auch Eltern und Kinder aus der Kindertagesstätte wurden seinerzeit befragt. Wie Petra Götzenberger, die Geschäftsführerin der Kinderland Weyarn GmbH, Träger der Einrichtung, damals informierte, sei die betroffene Person freigestellt worden.
Im Herbst 2024 teilte Andrea Grape, Oberstaatsanwältin und Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München II, mit, dass von der Behörde „im Zusammenhang mit Vorfällen im Kinderland Geretsried ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten wegen des Verdachtes des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen geführt wird“.
Jetzt, über ein Jahr später, vermeldet Staatsanwalt Marco Heim, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München II, auf Nachfrage: „Die Staatsanwaltschaft München II hat zwischenzeitlich wegen des Verdachts des versuchten und des vollendeten sexuellen Missbrauchs von Kindern und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie des Verdachts des Besitzes jugendpornografischer Inhalte gegen einen Angeschuldigten Anklage zum Amtsgericht Wolfratshausen – Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht – erhoben.“
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Das bestätigt Rosemarie Mamisch, Pressesprecherin und Richterin am dortigen Amtsgericht. „Die Anklage wurde dem Verteidiger am 31. Oktober 2025 zur Stellungnahme binnen zwei Wochen zugestellt. Erst nach Ablauf dieser Frist kann über die Eröffnung des Verfahrens entschieden werden.“ Persönliche Angaben zum Angeschuldigten „können erst nach Zulassung der Anklage gemacht werden, um eine Identifizierung zum jetzigen Zeitpunkt zu vermeiden“.