Schule schwänzen für günstigeren Urlaub? So teuer kann es werden – sogar Freiheitsstrafe möglich

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Auch wenn der Urlaub dann teurer wird: Die Schulpflicht gilt bis zum letzten Tag vor den Ferien. Wer Kinder zum Sparen schwänzen lässt, riskiert hohe Bußgelder.

Günstige Flüge oder attraktive Last-Minute-Angebote locken, doch die Schulpflicht endet erst mit dem letzten Schultag vor den Ferien. So manche Eltern sehen das locker, unterschätzen dabei aber die rechtlichen Konsequenzen einer vorzeitigen Abreise. In Deutschland herrscht strikte Schulpflicht, deren Verletzung als Ordnungswidrigkeit gilt und empfindliche Bußgelder nach sich ziehen kann. Die Strafen variieren je nach Bundesland und können Familien teuer zu stehen kommen. Bereits ein einziger Fehltag kann zur Anzeige führen, besonders wenn Schulen vor den Ferien verstärkt Atteste fordern.

An der falschen Stelle gespart: Diese Strafen drohen in den Bundesländern für Schule schwänzen

Die Bußgelder für Schulpflichtverletzungen unterscheiden sich drastisch zwischen den Bundesländern. Während Baden-Württemberg, Bayern und neun weitere Länder bis zu 1.000 Euro verlangen, können Eltern in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit bis zu 2.500 Euro zur Kasse gebeten werden. Sachsen liegt mit 1.250 Euro im Mittelfeld, Rheinland-Pfalz und Thüringen fordern bis zu 1.500 Euro.

Erste Bundesländer starten in die Sommerferien
Schule schwänzen für günstigeren Urlaub kann am Ende sehr teuer werden © Jan Woitas/dpa

Was viele dabei unterschätzen: Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist durchaus hoch – gerade, wenn man vorzeitig in den Urlaub aufbricht. Spätestens bei der Passkontrolle am Flughafen fallen schulpflichtige Kinder auf und die Polizei kann Anzeige erstatten. Schulen fordern zudem häufig ärztliche Atteste bei Erkrankungen oder auffälligem Fehlen kurz vor den Ferien. Kann man kein Attest vorlegen, so können auch die Bildungsträger diese unentschuldigte Abwesenheit anzeigen. Was als vermeintlich harmloser Trick zum Geldsparen beginnt, kann also schnell ernste rechtliche Folgen haben.

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Sogar Freiheitsstrafe möglich: Wenn Schwänzen zur Straftat wird

Ob nun für einen günstigeren Urlaub oder nicht – kommt Schule schwänzen öfter vor oder wird gar zur Gewohnheit, drohen in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland noch härtere Konsequenzen. Hier können wiederholte oder dauerhafte Schulpflichtverletzungen Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten nach sich ziehen.

Die Behörden gehen dabei konsequent gegen Schulpflichtverletzungen vor. Zahlen Eltern das Bußgeld nicht, droht Erzwingungshaft. In manchen Bundesländern können schwänzende Jugendliche sogar durch die Polizei zur Schule gebracht werden.

Wer im Urlaub krank wird, muss oft mit bösen Überraschungen rechnen: Der ADAC warnt vor horrenden Behandlungskosten im Ausland.
Statt teure Bußgelder beim Schwänzen zu riskieren, sollten Familien auf legale Sparstrategien setzen.  © IMAGO/Michael Bihlmayer / Bihlmayerfotografie

Urlaub sparen ohne Risiko: Legale Alternativen zum Schule schwänzen

Statt teure Bußgelder zu riskieren, sollten Familien auf legale Sparstrategien setzen. Frühbucherrabatte bieten oft bessere Ersparnisse als das riskante Schwänzen. Die Nachfrage ist kurz vor der Urlaubszeit am größten und treibt die Preise massiv in die Höhe. Mit rechtzeitiger Planung lassen sich deutlich günstigere Angebote finden. Hier einige Tipps:

  • Frühbucher-Angebote nutzen: Bis zu 40% Ersparnis bei rechtzeitiger Buchung
  • Ferienrandzeiten nutzen: Erste und letzte Ferienwoche sind oft günstiger
  • Alternative Reiseziele wählen: Weniger überlaufene Destinationen kosten weniger

Was ebenfalls helfen kann: Wer außergewöhnliche Umstände geltend machen kann, sollte eine offizielle Schulbefreiung beantragen. Diese muss rechtzeitig bei der Schule eingereicht werden und wird nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt. Wichtige Familienangelegenheiten oder einmalige Gelegenheiten können als Grund anerkannt werden.

Der Antrag sollte detailliert begründet und frühzeitig gestellt werden. Schulen entscheiden individuell und berücksichtigen dabei die schulischen Leistungen und das Verhalten des Schülers. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.

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