1000 Euro Bußgeld für unerlaubtes Verwenden von Fahnen: Das ist während der EM 2024 zu beachten
Am Freitag beginnt die Europameisterschaft in Deutschland. Fans müssen sich jedoch nicht nur währenddessen, sondern auch danach an die Regeln halten.
Frankfurt – Viele Fußball-Fans sehnen sich nach dem Sommermärchen von 2006, als Deutschland als Gastgeber die Weltmeisterschaft austragen durfte. Die Erwartung, dass die kommende Europameisterschaft hierzulande ein Äquivalent dazu wird, ist dementsprechend hoch. Um dem zumindest nahezukommen, sind Fan-Artikel wie Trikots, schwarz-rot-goldene Schminke und Fahnen unverzichtbar. Bei Letzterem ist aber Vorsicht geboten, da sonst ein Bußgeld droht.
Strenge Spielregeln: Darum sollten Fußball-Fans ihre Fahnen nach der EM entsorgen
Die unerlaubte Verwendung mancher Fahnen stellt nach Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro belegt werden kann. Konkret ist damit die Deutschlandflagge mit dem Bundesadler gemeint, welche laut Bundesministerium des Innern und für Heimat ein Hoheitszeichen darstellt. Neben dem Bundeswappen und dem Bundesadler gehören dazu auch das Bundessiegel sowie die Bundesdienstflagge, heißt es weiter.
Aufgrund von Anzeigen oder Hinweisen verfolgt und ahndet das Bundesverwaltungsamt die unbefugte Benutzung von Hoheitszeichen des Bundes gemäß § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz. Zu den Hoheitszeichen des Bundes gehören das Wappen des Bundes, der Bundesadler und die Dienstflagge des Bundes.
Das Gleiche gilt für Fahnen mit Bundesadler, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlich sehen. Laut Protokoll Inland der Bundesregierung bestehe dann Verwechslungsgefahr, wenn ein unbefangener Betrachter innerhalb von drei Sekunden den Eindruck gewinne, es handele sich um ein Dienstgebäude des Bundes oder eine amtliche Tätigkeit. Als reine Fantasiegebilde erkennbare „Adler“-Flaggen dürfen hingegen ohne Risiko auf ein Bußgeld genutzt werden.
Schwarz-rot-goldene Fahnen bei der EM in Deutschland: Diese Ausnahmen gelten für Fußball-Fans
Allerdings wird im gleichen Zuge darauf hingewiesen, dass bei nationalen Großereignissen wie der bevorstehenden EM in Deutschland eine Ausnahme gemacht wird. So wird die Nutzung der Bundesdienstflagge oder Bundesflagge mit Adler-Wappen als Ausdruck nationaler Verbundenheit als „sozialadäquat“ geduldet, heißt es im Protokoll Inland. Jedoch ist auch während besonderen Anlässen der Missbrauch oder die Entwertung dieser Fahne untersagt.

Fahnen ohne Adler sind vom Grundgesetz gewollt
Keine Sorgen machen müssen sich Fußball-Fans dagegen bei der schwarz-rot-goldenen Fahne ohne Adler. Denn die Verwendung ist vom Grundgesetz gewollt und dementsprechend rechtlich geschützt. Alle dürfen diese Deutschlandflagge führen, solange sie nicht als staatliches Symbol verunglimpft wird. Anders verhält es sich bei der dauerhaften Beflaggung an Fassaden, Fensterrahmen oder Autos. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Verwendung rechtens ist.
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Wie ernst es Deutschland mit den Fahnen ist, beweist ein Fall in Darmstadt: Zwei Soldatinnen oder Soldaten hissten wie jeden Morgen in einer Bundeswehrkaserne die Deutschlandflagge. Allerdings sorgte dies für Empörung, weil die Fahne herum gehisst wurde. Der DFB geht es dagegen locker an und plante für die EM eine besondere Aktion. Der Verband rief die deutschen Fußball-Fans dazu auf, eigene Fahnen einzuschicken, um für Stimmung zu sorgen. (cln)