EM 2024 in Deutschland: Fahnen sollten direkt danach entsorgt werden – sonst droht eine Strafe

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Die EM in Deutschland steht vor der Tür und damit auch ein paar Spielregeln. Von machen Fahnen sollten Fußball-Fans besser die Finger lassen.

München – Bereits am Freitag (14. Juni) beginnt hierzulande die lang ersehnte Fußball-Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland gegen Schottland. Hand in Hand gehen damit auch das Public Viewing sowie die passende Fan-Aufmachung in schwarz-rot-gold. Neben Trikots, passender Schminke und anderen Fan-Artikeln, sind besonders Fahnen sehr beliebt. Doch aufgepasst: Letzteres sollte in manchen Fällen direkt nach der EM entsorgt werden, da sonst eine Strafe droht.

1000 Euro Strafe für unerlaubtes Verwenden: Dürfen bei der EM in Deutschland Fahnen gehisst werden?

Wie das Bundesinnenministerium zusammenfasst, dürfen nicht alle Deutschlandfahnen von Privatpersonen genutzt werden. Während die schlichte Ausführung in den entsprechenden drei Farben in der Regel unproblematisch ist, dürfen Flaggen mit abgebildetem Bundesadler nicht einfach so geschwenkt werden. Konkret handelt es sich dabei nach Gesetz um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstraße von bis zu 1000 Euro geahndet wird.

Aufgrund von Anzeigen oder Hinweisen verfolgt und ahndet das Bundesverwaltungsamt die unbefugte Benutzung von Hoheitszeichen des Bundes gemäß § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz. Zu den Hoheitszeichen des Bundes gehören das Wappen des Bundes, der Bundesadler und die Dienstflagge des Bundes.

Das Gleiche gilt für Fahnen mit Bundesadler, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlichsehen. Laut Protokoll Inland der Bundesregierung liege dann Verwechslungsgefahr vor, wenn bei einem unbefangenen Dritten unter Anlegung des Drei-Sekunden-Blicks der Eindruck entstehe, dass es sich zum um ein Dienstgebäude des Bundes oder eine amtliche Tätigkeit handle. Als reine Fantasiegebilde erkennbare „Adler“-Flaggen dürfen hingegen legal genutzt werden.

Schwarz-rot-goldene Fahnen als Fan-Artikel: Diese Ausnahmen gelten bei der EM in Deutschland

Im Sinne der Allgemeinheit wird bei nationalen Großereignissen – wie zum Beispiel der anstehenden EM in Deutschland – eine Ausnahme gemacht. Damit ist die Nutzung der Bundesdienstflagge oder Bundesflagge mit Adler-Wappen als Ausdruck der nationalen Verbundenheit als „sozialadäquat“ geduldet, heißt es weiter im Protokoll Inland. Aber auch während derartiger besonderer Anlässe ist es untersagt, diese Fahne zu missbrauchen oder zu entwerten.

Deutschland-Fans auf dem Weg ins Fußball-Stadion.
Manche Fußball-Fans sollten ihre Deutschlandfahne direkt nach der EM entsorgen, sonst droht eine saftige Strafe. © Andreas Gebert/dpa

Kein Adler, kein Fahnen-Problem

Die Verwendung der schwarz-rot-goldenen Fahne ohne Adler-Wappen ist dagegen vom Grundgesetz gewollt und dementsprechend rechtlich geschützt. Deshalb steht jedermann die Führung der Bundesflagge frei – solange sie als staatliches Symbol nicht verunglimpft wird. Anders sieht es wiederum bei einer dauerhaften Beflaggung an Fassaden, Fensterrahmen oder Fahrzeugen aus. Hierbei muss in Einzelfällen beurteilt werden, ob die Verwendung rechtens ist.

Auch Fahnen am eigenen Auto anzubringen, ist erlaubt, solange die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Heißt: Die Fahrer müssen weiterhin volles Sichtfeld haben und die Halterungen gut befestigen. Auch bei der Fußball-Party daheim müssen ein paar Spielregeln beachtet werden. Fahnen am Balkon sind zwar erlaubt, allerdings dürfen diese rechtlich gesehen nicht zum Nachbarn wehen. Halterungen für einen Fahnenmast müssen Vermieter genehmigen. (cln)

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