Prozess in Stuttgart - Anwälte holen Papiere raus: Mit "Querdenken" soll Ballweg nur Verlust gemacht haben

Steuerhinterziehung und versuchte Steuerhinterziehung sind unter den Anklagepunkten gegen den 49-jährigen Unternehmer Michael Ballweg. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, keine Steuererklärungen abgegeben zu haben, beziehungsweise verspätet. 

Ballwegs Anwaltsteam hält nun dagegen: Nun legten sie eine Bescheinigung einer Steuerberaterin vor, auf der ausgewiesen ist, dass Ballweg in den Jahren 2020 und 2021 mit „Querdenken“ nur Minus gemacht haben soll. 

Für 2020 weist das Schriftstück, von dem eine Kopie unserer Redaktion vorliegt, einen Verlust von 25.708,77 Euro aus. Im Jahr 2021 soll es ein Verlust von 54.668,68 Euro gewesen sein. Bei der Ermittlung seien alle baren und unbaren Zahlungen sowie verdeckte Gewinnausschüttungen berücksichtigt worden. 

Ballweg-Anwälte: Steuererklärungen wurden bisher nicht bearbeitet

Die Steuerberaterin bestätigt zudem mit Stempel und Unterschrift, mit Ballwegs Einkommenssteuererklärungen für 2020 und 2021 beauftragt gewesen zu sein.

Ballwegs Anwaltsteam ergänzt, die zugrunde liegenden Steuererklärungen seien Anfang Oktober 2023 eingereicht und bislang nicht bearbeitet worden. Man habe deswegen nun Rechtsmittel eingelegt.

Dem Vorwurf der nicht abgegebenen Steuererklärungen halten die Verteidiger entgegen, dass Ballwegs Steuerberater ihn in der Untersuchungshaft nicht erreichen konnte. 

Er habe das Mandat Ende Januar 2023 niedergelegt. Ballweg hatte von Juni 2022 bis Anfang April 2023 in Untersuchungshaft gesessen.

Ballweg: Es geht um Summen zwischen 78.060 Euro und 51.685 Euro

Bei den vorgeworfenen Steuerdelikten, von denen die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen Ballweg ausgeht, geht es um folgende Summen, alles im Jahr 2020: Im Fall seiner ursprünglichen Firma um vollendete Steuerhinterziehung von 78.060,84 Euro Umsatzsteuer und um versuchte Hinterziehung von Körperschaftssteuer in Höhe von 52.750,00 Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 51.685,00 Euro. 

Zudem habe Ballweg bei der Stadt Stuttgart ein Gewerbe zur Planung und Durchführung von Demos, den Handel mit Werbemitteln und Eventmanagement angemeldet. 

Vorwurf an Ballweg: Geld für Schenkungen nicht für "Querdenken" eingesetzt

Bei diesem geht die Staatsanwaltschaft in der Anklage von der versuchten Hinterziehung der Beträge in Höhe von 324.307,00 Euro Einkommenssteuer und Gewerbesteuer von 63.636,00 Euro aus.

Neben den Steuerdelikten muss sich Ballweg auch wegen des Vorwurfs des versuchten Betrugs in mehr als 9000 Fällen verantworten. Dabei geht es um Geld, dass er von Anhängern seiner Bewegung als Schenkung erhalten haben soll. Der Vorwurf: Er soll einen Teil des Geldes nicht für „Querdenken“ eingesetzt haben.

Von Christine Bilger

Das Original zu diesem Beitrag "Ballwegs Anwälte legen Verlustbescheinigung vor" stammt von Stuttgarter Zeitung.