Kinderpornofgrafie in Ferienwohnung: Weyarner verurteilt

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Am Amtsgericht Miesbach wurde ein Weyarner nun wegen Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt (Archivbild). © Thomas Plettenberg

Weil er zwei Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt aus dem Internet heruntergeladen haben soll, saß ein Weyarner nun vor Gericht. Er bestritt die Vorwürfe. Einer Verurteilung entging er damit nicht.

Weyarn – Weil er zwei Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt aus dem Internet heruntergeladen haben soll, saß ein 24-Jähriger aus Weyarn am Amtsgericht Miesbach auf der Anklagebank. Er bestritt beide Taten und beteuerte, mit Kinderpornografie nichts zu tun zu haben. Einer Verurteilung entging er damit nicht.

Spur aus den USA führte in Ferienwohnung

Die zuständige Sachbearbeiterin der Kriminalpolizei beschrieb, wie die Ermittlungen gegen den Mann ins Rollen gekommen waren. Eine in den USA ansässige, halbstaatliche Organisation, die das Internet nach entsprechenden Delikten durchsucht, habe einen Bericht mit einer suspekten Mailadresse an die deutschen Behörden geleitet. Als Anschlussinhaber habe man einen Mann in Ravensburg ausgemacht. Dieser, so habe sich herausgestellt, sei Besitzer einer Ferienwohnung, der auch der Anschluss zugeordnet sei. Zur Tatzeit des zweiten Downloads habe der Angeklagte mit seiner Freundin ebendiese Wohnung angemietet.

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Eine am Wohnort des 24-Jährigen durchgeführte Hausdurchsuchung habe indes nichts strafrechtlich Relevantes zutage gefördert. Auf zwei sichergestellten Mobiltelefonen hätten sich keine illegalen Inhalte oder Hinweise gefunden.

Die Jugendgerichtshilfe beschied dem jungen Mann eine beruflich wie privat solide Lebensführung. Er habe sich im Gespräch offen und zugänglich gezeigt.

Schließlich wurde die Verfolgung des ersten Anklagepunktes – die mutmaßliche Tat lag vier Jahre zurück – vorläufig eingestellt. Für den zweiten, auf 2024 datierten Vorwurf wurde der Angeklagte jedoch verurteilt.

Anklage und Gericht haben keine Zweifel an Schuld

Der Staatsanwalt sah es als erwiesen an, dass der Weyarner über den Internetanschluss der Ferienwohnung während seines Aufenthalts das Video heruntergeladen hatte. Andere Erklärungen, die Dritte als Täter ins Spiel brächten, seien abwegig – etwa dass die Freundin des 24-Jährigen dessen Zugangsdaten missbraucht und die Tat begangen hätte.

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Zugunsten des Mannes spreche wenig, konstatierte der Vertreter der Anklage: Dieser sei zwar nicht vorbestraft, und es habe sich nur um eine Datei gehandelt. Doch habe er kein Geständnis abgelegt. Das Video selbst zeige ein „sehr drastisches Tatgeschehen“ an einem Mädchen, das eindeutig jünger als 14 Jahre sei, was sich erheblich strafverschärfend auswirke. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Da der Angeklagte Ersttäter sei, könne diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem forderte der Staatsanwalt eine Zahlung von 10 000 Euro sowie zwei Beratungsgespräche, die die Notwendigkeit einer therapeutischen Behandlung klären sollten.

Der Angeklagte beteuerte abermals seine Unschuld – im fraglichen Zeitraum hätte es oft Versuche gegeben, seinen Mailaccount zu manipulieren. Doch auch Richter Klaus Jürgen Schmid war überzeugt, dass der Weyarner selbst der Täter war. Er verurteilte ihn zu zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie zur Zahlung von 2000 Euro Geldauflage.

stg

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