Zurückweisungen ignoriert? 39-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht verantworten
Wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung steht derzeit ein 39-jähriger Mann aus dem Landkreis Miesbach vor Gericht. Er soll sich an einer 40-Jährigen, mit der eine Beziehung unterhielt, vergangen haben.
Landkreis – Die vorgeworfene Tat soll sich bei einem Besuch des gebürtigen Afghanen in der Wohnung der Frau zugetragen haben. Die 40-Jährige habe ihm von einer gerade erhaltenen Krebsdiagnose erzählt und erklärt, sie wolle deshalb nicht mit ihm intim werden, hieß es vor Gericht. Im Verlauf des Abends soll der 39-Jährige dennoch Annäherungsversuche unternommen und die Zurückweisungen der Frau ignoriert haben. Schließlich soll es gegen den Willen der 40-Jährigen zum Sexualkontakt gekommen sein. Sie selbst trat als Nebenklägerin auf.
Der Angeklagte bestritt, dass er gegen den Willen der Partnerin gehandelt habe. Schon bei früheren Treffen seien sie beide intim gewesen. Die Initiative dazu sei immer von der 40-Jährigen ausgegangen. Am fraglichen Tag habe sie weder Ablehnung signalisiert, noch sich zur Wehr gesetzt. Von der Krebserkrankung habe sie nichts erzählt, beteuerte er. Ein Chatverlauf bewies derweil das Gegenteil.
Später hätten sie auf dem Balkon geraucht, dann habe er sich zurückgezogen und geschlafen. Kurze Zeit später habe die 40-Jährige ihn geweckt: Ihr Freund komme gleich, er solle verschwinden. Als er das Haus verlassen habe, habe sie auf dem Schoß eines Mannes gesessen. Darum habe er den Kontakt mit ihr beendet, denn sie sei kein guter Mensch: „Das geht nicht, dass eine Frau zwei Männer hat.“ Seine eigene Ehefrau habe zu dieser Zeit nicht in Deutschland gelebt, sagte er auf eine diesbezügliche Nachfrage der Staatsanwältin.
Befragung des Opfers ohne Angeklagten
Während der Befragung der 40-Jährigen musste er den Sitzungssaal verlassen. Sie wurde von einer psychosozialen Prozessbegleiterin unterstützt, die belastende Situation durchzustehen. Zur konkreten Tat konnte sie wegen einer wohl schockbedingten Erinnerungslücke keine Angaben machen, wohl aber zu Einzelheiten davor und danach.
So habe der 39-Jährige sie nachher in herrischem Tonfall zum Rauchen auf den Balkon geordert und erklärt, in seiner Heimat müsse die Frau dem Mann gehorchen. Aus Angst davor, er könnte handgreiflich werden, habe sie ihn nicht hinausgeworfen. Erst als ein Freund, ein 34-jähriger Miesbacher, per Nachricht seinen Besuch angekündigt habe, habe sie den Mut dazu gefunden.
Dem Bekannten habe sie mitgeteilt, dass sie vergewaltigt worden sei. In dessen polizeilicher Vernehmung stand davon nichts, wie der Richter ihr vorhielt: Der 39-Jährige habe ihr „wehgetan“, hieß es dort. Der Bekannte, an jenem Abend erheblich alkoholisiert, saß dann verkrampft auf dem Zeugenstuhl, rang sich stockende Antworten ab und konnte kaum Erkenntnisse liefern.
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Als Folge des Übergriffs leide sie unter Depressionen und Ängsten, gab die 40-Jährige an. Es sei auch nicht das erste Erlebnis dieser Art. Vor zwölf Jahren sei ihr von einer Barbekanntschaft dasselbe angetan worden. Aus Scham habe sie jedoch keine Anzeige erstattet.
Ihre Mutter sagte aus, die Tochter habe ihr nach zwei Tagen von dem Geschehen berichtet. Sie habe ihr geraten, einen Arzt aufzusuchen, auch wegen einer eventuellen Schwangerschaft. Über die Ärztin war es dann zur Strafanzeige gekommen. Sie soll am zweiten Prozesstag gehört werden. stg
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