Brutaler Mord: 15-Jähriger ersticht Bruder seiner Freundin – neuneinhalb Jahre Haft

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Ein Jugendlicher hat in Nürnberg den Bruder seiner Freundin mit 27 Messerstichen getötet. Das Motiv: Die beiden Teenager wollten ihre Beziehung ungestört leben.

Nürnberg – Ein Jugendlicher muss wegen der tödlichen Messerattacke auf den Bruder seiner damaligen Freundin für neuneinhalb Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach den jungen Mann wegen Mordes und versuchten Mordes schuldig, wie das Gericht bekanntgab. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte erst 15 Jahre alt.

Der Jugendlich muss wegen der tödlichen Messerattacke für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. (Symbolfoto)
Der Jugendlich muss wegen der tödlichen Messerattacke für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. (Symbolfoto) © IMAGO/Michael Bihlmayer

27 Messerstiche im Schlaf – 19-Jähriger stirbt bei Angriff

Die Kammer sah es als bewiesen an, dass der Teenager im April 2025 einen 19-Jährigen tötete und dessen damals 14 Jahre alte Lebensgefährtin lebensgefährlich verletzte. Der Angeklagte hatte sein Opfer im Schlaf überrascht und mit insgesamt 27 Messerstichen ermordet. Als die junge Frau durch die Schreie ihres Partners erwachte, stach der Täter auch auf sie ein.

Die Jugendliche erlitt durch den brutalen Angriff erhebliche Verletzungen und fiel ins Koma. Wie das Gericht mitteilte, musste sie wochenlang intensivmedizinisch versorgt werden. Noch heute leidet die junge Frau an den Folgen der damaligen Attacke.

Die damals 13-jährige Freundin des Angreifers stand ebenfalls im Verdacht, sich an der Tat beteiligt zu haben. Nach Überzeugung der Richter leistete sie Beihilfe, indem sie die Tür zuhielt, als das schwerverletzte Opfer Hilfe holen wollte. Allerdings konnte das Mädchen nicht strafrechtlich belangt werden, da es zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig war.

Beziehung in Gefahr – junges Paar wollte Familienmitglieder aus dem Weg räumen

Das Motiv für die Bluttat war nach Feststellung des Gerichts die Vorstellung der beiden Jugendlichen, ihre Beziehung ungestört leben zu können, wenn die Familienmitglieder tot wären. Der Angeklagte und seine Freundin befürchteten, dass die Familie ihre Liebesbeziehung ablehnen würde. Der Jugendliche hatte die Tat vor Gericht gestanden.

Die Jugendkammer verhängte eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren und blieb damit nur knapp unter der gesetzlich festgelegten Höchststrafe von zehn Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth erklärte. (Quelle: dpa) (res)

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